Treibhausgasminderungsquote - THG Quote CO2 verkaufen - Geld für E-Auto-Fahrer - keinerlei Verbindung zu Skoda Enyaq Forum - auf eigene Gefahr.

  • Wenn es darum geht Geld mitzunehmen bin ich immer dabei. ;)

    Aber das wirkt doch sehr fragwürdig.


    Es muss eine öffentliche Lademöglichkeit angeboten werden.


    Wie soll das bitte gegeben sein wenn die Wallbox in einer Garage hängt und jeden Tag von 3:51 bis 3:52 geöffnet ist.
    Auch müsste man den Strom kostenlos anbieten, weil man garantiert sonst nicht die Anforderungen an die Messung erfüllt.


    Also läuft es darauf heraus das es nur funktioniert weil es aktuell niemand kontrolliert.

  • Wenn es, wie im Artikel geschrieben, reicht das die Wallbox 1 Minute am Tag öffentlich theoretisch zugänglich wäre........

    Dann muss man eben die 12 Monate abwarten wegen KFW-Förderung und kann dann mit der Wallbox anstellen was man will.

    Abbauen, öffentlich zugänglich machen etc.


    Wenn dann aber wieder der 100% erneuerbare Strom Pflicht ist wird es eng, die Tarife sind bei mir gerade so viel teurer das es sich nicht mehr lohnt das Spielchen zu betreiben.

  • Nun, das ist doch fraglich, ob mein Grundstück öffentlich wird, nur weil ich grad das Zauntor offen habe und jemand rauflatschen könnte. Das müsste man wohl entsprechend kennzeichnen. Oder seine Wallbox so montieren, dass sie von außen (vom öffentlichen Bereich) zugänglich ist.


    Interessant ist:


    Erst: "Wie kann ich meine Wallbox vor unerlaubten Zugriff schützen? Abschließbar, RFID,...whatever...?"


    Dann: "Hier, wir geben dir Geld, wenn du deine Wallbox öffentlich zugänglich machst!"


    Dann folgt: "Geil, wie kann ich am einfachsten meine Wallbox für jeden nutzbar machen?"


    Meiner Meinung nach wird da kramphaft versucht, eine Lücke im Gesetz nutzbar zu machen. Für den gewöhnlichen, privaten Wallboxbesitzer ist das nichts. Dazu passen auch die genannten Querungen mit den Förderungsbedingungen für Wallboxen.


    Und ehrlich gesagt, ist die Inanspruchnahme einer THG-Quote für meine eigene Box, an der nur meine E-Autos laden vollkommen verrückt. Auf den Strom, den ich verfahre, bekomme ich schon die THG für die Autos. Da wären wir wieder bei dem Punkt "Auslegung der Gesetze nur zu meinem Vorteil" vs. "Interpretation der Gesetze zum Wohle der Allgmeinheit".

  • Keiner sagt das die Wallbox wirklich öffentlich nutzbar ist........

    Wie so oft bei Gesetzen reicht die theoretische Verfügbarkeit aus um Geld zu kriegen. :D


    Hinweisschild dran: bitte klingeln bei XXXXX , dann gibts den Zugriff und der kostet xxxx Cent/KWh.


    Wenn man teuer genug is will es keiner haben aber man stellt es zur Verfügung.

    Einfacher geht es kaum..........ein Abwehrangebot, aber du hast ein Angebot gemacht.

  • Hinweisschild dran: bitte klingeln bei XXXXX , dann gibts den Zugriff und der kostet xxxx Cent/KWh.


    Müsste man dann nicht ein "Kleingewerbe" anmelden und den Umsatz steuerlich anmelden ? :P

  • Muss man eben unter dem Freibetrag bleiben.

    Ansonsten die Wallbox mit Installation als Invest gegen rechnen.....dann hat man klassisch erstmal viel Minus erwirtschaftet.......dann gibts zum dritten mal Geld fürs E-Auto (THG, THG-Wallbox und Steuererstattung wegen Verlustabschreibung)

  • Demnächst gibts noch THG für mein Typ-2-Ladekabel, wenn ich es öffentlich zur Verfügung stelle... 🤦🏻‍♂️

  • Ich werde also meinen Stellplatz für meinen Firmenwagen mit Wallbox an meine Firma vermieten. Der Strom läuft schon auf die Firma.


    Dann gibt's für die Firma 350 Euro THG und 300 Euro für den Strom.

    Oder anders: 10.000km for free


    Wer denkt sich sowas aus?

  • Demnächst gibts noch THG für mein Typ-2-Ladekabel, wenn ich es öffentlich zur Verfügung stelle... 🤦🏻‍♂️

    Aber nur unter der Vorrausetzung, dass du pro Tag in einem öffentlich zugänglichen Bereich mindestens eine Minute deine Kofferraumklappe geöffnet hast,

    damit es theoretisch möglich wäre dein Ladekabel zu verwenden. ;)

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