VA und HA mit 255er Reifen?

  • Unabhängig von der A01 bitte aber auch beachten, daß bei einigen ABEs hinter der 235er Reifengröße ein R02 und hinter der 255er Reifengröße ein R03 vermerkt ist.

    R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

    R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

    Skoda Enyaq iV80 Sportline / Quarz-Grau / Convenience PLUS / Drive Sport PLUS / Fahrassistent PLUS / Infotainment PLUS / Klimatisierung PLUS / Parken PLUS / Sitzkomfort PLUS / Family BASIC / Transport / Wärmepumpe / AHK / Panoramadach / 21"-Betria / 125kW-Ladeleistung / Anschlussgarantie 3 Jahre - 100.000km

    Bestellt: 03.06.2021 / Geliefert: 18.06.2021 8)

  • Hallo zusammen,


    der Liefertermin meines iV60 hat sich leider von Mai nach Dezember verschoben, das heißt ich brauche zur Abholung bereits Winterräder.


    Einige hier haben ja bereits die Platin die P97 in 19 oder 20 Zoll verbaut, diese Felge würde mir auch sehr gut gefallen.

    Der letzte Eintrag zu zum Thema 255 VA + HA ist ja schon etwas her vll hat sich hier ja schon etwas getan.


    Ich würde gerne die P97 in 8x20 ET45 mit 255/45 auf allen Rädern fahren.


    Der Anhang zum ABE Gutachten (Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53924 nach §22 StVZO)

    der Felge unterscheidet nicht zwischen iV60 oder iv80, ist immer das selbe Dokument:


    https://files.pneu.jfnet.de/pdf/RA-001163-C0-072-01bVA/RA-001163-C0-072-01bVA.pdf


    - geprüfte Radlast 950kg --> Passt für iV60 und iV80


    - bei "zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen" werden 3 Reifengrößen genannt:
    - 235/50R20 N245

    - 245/45R20 N255

    - 255/45R20


    N245 bzw. N255 steht für:

    "Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
    Sommer-Reifengrößen 245 (255) / .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
    Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind."


    Beim iV60 sollte das kein Problem sein, hier sind ja 235 VA+HA bei Sommerrädern Serie.

    Beim iV80 ist ja 255 auf HA im Sommer Serie, also wird das über N245/N255 geregelt, dass 255 der kleinste Reifen ist


    Bei 255/45R20 gibt es im Gutachten aber keine Einschränkungen für VA/HA.


    Bei Auflagen und Hinweisen gibt es noch folgende Punkte:

    A02)

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
    durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
    wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
    Fahrzeugpapiere enthält.


    A03) Hinweis auf Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex des Reifens

    A04) Fahrwerk, Bremse und Lenkung muss Serie sein

    A05) Nur Schlauchlose Reifen zulässig

    A06) Ersatzrad mit Serienschrauben verwenden

    A07) Reifendruck muss korrekt sein

    A08) Ersatzrad nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren

    A09) Schneeketten verwendung nicht geprüft außer im Gutachten extra Aufgeführt -> A94

    A10) Gewichte zum Wuchten nur innen Kleben
    A94) Feingliedrige Schneeketten nur auf HA zulässig

    BF1) Serien-Radschraube


    Von allen Auflagen ist denke ich nur die A02 interessant. Das verstehe ich aber so, dass die Zulassungstelle das in den Papieren einträgt, wenn ich die ABE vorlege oder es ist keine Eintragung notwendig, wenn die ABE mich davon befreit.


    Link zur ABE:

    https://files.pneu.jfnet.de/abe/P%2097%20-%20WI23-2080%20112M_20_abe.pdf


    Punkt 10. in der ABE:

    Bemerkungen:
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

    Also keine Eintragung notwendig.


    Zusammenfassung:

    255/45 R20 mit P97 8x20 ET45 ist bei iV60 und iV80 auf VA und HA zulässig OHNE Eintragung im Schein.


    Habe ich irgendwas übersehen?


    Gruß

    Dominik

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