Alles anzeigenWas ist "durchgehend" und "ausreichend"?
Mit "durchgehend" ist bestimmt nicht gemeint, dass die Leuchtmittel der einzelnen Laternen sich praktisch berühren müssen. Aber sind 25m Abstand noch durchgehend?
Und wenn ein Teelicht am Straßenrand steht: ist das "ausreichend"? Oder muss man mit einem Lux-Meter gemessen einen bestimmten Helligkeitswert erreichen, um ausreichend zu sein?
Mir scheint die StVO doch nicht so eindeutig zu sein, als dass lesen sämtliche Unklarheiten beseitigen würde.
Das ist klar definiert, wenn auch nicht in der StVO. Für jede Straßenbeleuchtung gibt es vorher Berechnungen, um eine Mindesthelligkeit auch zwischen den Lichtpunkten zu gewährleisten. Schwache niedrige Lampen = mehr Lampen, höher und/oder heller = weniger Lampen.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssichwrungspflicht gibt es keine offiziellen funzeligen Notbeleuchtungen. Entweder es ist ausreichend hell oder es bleibt dunkel. Ansonsten haftet die zuständige Behörde. Das kann außerorts die Straßenverkehrsbehörde und innerorts die Kommune sein.
Von daher sollte man als Autofahrer/in bei durchgehenden Straßenbeleuchtungen immer davon ausgehen, dass diese ausreichend sind; ganz besonders innerorts.