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Der Eigenverbrauch bleibt unangetastet. Liefern die Modulle mehr, wird der Speicher
gefüllt. Und das ändert sich. Vorab Eigenverbrauch, Speicher aufladen mit dem Überschuß
ändert sich wenn der Strompreis an der Börse null ist. Da soll nur noch der Speicher auf
100 % geladen werden. Was danach noch eingepeist wird gibt es nur noch 60 % von der
feststehenden Einspeisevergütung.
Also das ist so nicht richtig.
Mir ist keinerlei Regelung oder Einstellung bekannt, dass die Batterie vor Eigenverbrauch geladen wird.
Es geht ganz klar erst der Eigenverbrauch weg, mit weiterer Anlagenleistung wird die Batterie geladen und
ein dann noch bestehender Ueberschuss geht in das Stromnetz.
Natürlich besteht mit entsprechendem Aufwand die Möglichkeit eine Speicherladung nach Börsenpreisen zu regeln,
Aber das würde bei (den meisten) Bestandsanlagen bedeuten, alles raus, neue Technik rein.
Zudem gilt nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz immer noch 20 Jahre Einspeisevergütung sicher.
Anpassungen an die Zukunft können für Neuanlagen (deine) gemacht werden.
Aber nicht rückwirkend.
Aktuell ist es schon jetzt so, dass ab 0 Euro Börsenpreis keine Vergütung mehr gezahlt wird.
Hier das entsprechende Gesetz dazu
Neue Regelung (ab 2025): gilt gemäß § 51 EEG 2025 keine Karenzzeit mehr. Sobald der Strompreis negativ ist, entfällt der Vergütungsanspruch für die Dauer dieser Periode.Betroffene Anlagen: Die Schwelle wurde auf Anlagen ab 2 kWp gesenkt.Ausgleichsregelung: Die Zeiten, in denen die Vergütung ausgesetzt ist, werden an den 20-jährigen Vergütungszeitraum angehängt. Dies soll die Wirtschaftlichkeit sichern.Direktvermarktung: Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung erhalten in diesen Stunden keine Einnahmen.