Beiträge von goofy1966

    Dürfte der Netzbetreiber den trotzdem noch nutzen auch wenn die Rechtslage sich verschoben hat ?

    Die Vorgabe für die Drosselung der Anlage heisst... 70% Der möglichen Einspeisung inkl. Eigenverbrauch.

    Also meine Anlage wurde dadurch nie eingeschränkt, da unser Eigenverbrauch recht hoch ist.


    Rechtlich kann ich dir das nicht beantworten, aber ich würde mal davon ausgehen, dass der VNB dies nicht nutzen wird.

    Ihr habt alle Recht.....

    Der Einsatzzweck und die zu erwartende Nutzung ist es, die

    zeigen, ob ein günstiges Produkt (billig lasse ich mal weg)

    oder ein teureres hochwertigeres Teil zu bevorzugen ist.

    Mein Vater versteht es nicht, dass ich mehrere 100 € für einen Akkuschrauber ausgebe.

    Er ist mit seinem 29,90 €-Teil zufrieden.

    Bei seiner Nutzung.... alles richtig.

    Der Vergleich bei ein und derselben Schraube zeigte dann aber auch den Unterschied

    Sein Akkuschrauber bekam die Schraube nur zur Hälfte eingedreht, meiner hat

    am Ende die Schraube abgerissen, was natürlich nicht das Ziel war ;)


    Den Spruch von John Ruskin trage ich scchon seit Jahren in der Geldbörse bei mir....

    Also, die Abschaltung hat meines Wissens jede Anlage.

    bis zu einer gewissen Größe konnte man sagen, man verzichtet auf die

    Abschaltmöglichkeit unter der Bedingung, dass die Anlage auf

    70% Einspeisung gedrosselt wird.

    Anlagen ab 100 kWp müssen in Deutschland am Redispatch 2.0 "teilnehmen".

    Hier bekommen Sie bei Abschaltung den nicht erzeugten Strom ersetzt zuzüglich

    nachweisbare Mehrkosten. Direkt mit der Abschaltung von Anlagen habe ich nichts zu tun, aber mir ist nicht bekannt,

    das Kleinanlagen abgeschaltet werden. Soll nicht heißen, das gibts nicht.


    Eine Anlage auf Nulleinspeisung zu regeln, hat meist anschlusstechnische Gründe.

    Netztechnisch betrachtet ist es aber Blödsinn, dies zu tun mit dem Hintergrund der Netzentlastung.

    Denn der Strom der an der eigenen Haustür eingespeist wird, wird im Regelfall bei der nächsten Haustür verbraucht.

    Ergo wird das Netz vor dem betreffenden Netzbereich (Trafostation) entlastet.

    Stimmt, Gesundheit ist das wichtigste.

    Das Neue hat bei mir genauso beschissen angefangen wie das alte aufgehört hat.

    Das geringste dabei ist, dass ich eine neue Stoßstange vorne benötige.

    Ein Greifvogel hat sich bei 160 kmh in die linke Luftführung gestürzt..... :(

    Eine Erzeugungsanlage kann auch bei Nulleinspeisung abgeschaltet werden.

    Wenn nämlich zuviel Strom im Netz ist, würde deine Anlage trotzdem abgeschaltet werden,

    da du dann Strom aus dem Netz beziehen würdest.


    Nulleinspeisung verhindert gar nix....


    Ich hatte bei meinem Neufahrzeug einen kleinen, selbstverursachten Schaden und hätte mich über die Übernahme oder Beteiligung an den Lohnkosten gefreut.

    Wieso sollte ein Händler bei einem von dir verursachten Schaden beteiligen?

    Würdest du mir bei den Kosten der neuen Stoßstange unter die Arme greifen?

    Den Schaden hab ich nicht mal selbst verursacht, sondern ein Vogel der unbedingt da durch wollte.


    Ich nehme an, deine Antwort lautet genauso wie die vom Händler. "NEIN"