Hat schon jemand prüfen lassen, ob es rechtlich zulässig ist, die zeitlichen Lieferungen so unterschiedlich zu handhaben?
Das wäre doch was für Verbraucherschützer und Sammelklagen?
Gibt es hier keine Juristen die einen Enyaq fahren möchten, oder sind das alles Porschefahrer?
Bitte kommt mir jetzt nicht mit Krieg! Die unterschiedlichen Lieferzeiten sind dadurch nur bedingt erklärbar!
Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas unter Verbrauchertäuschung läuft!
Nein tut es nicht. Das ist alles rechtens so.
Es gibt schlicht und ergreifend kein Recht ein Auto vor einem späteren Besteller zu bekommen.
Du hast das Recht das ein verbindlicher Liefertermin eingehalten wird und ein unverbindlicher Liefertermin nicht unendlich überschritten. Das war es aber auch schon.
Was soll denn da mit "Verbrauchertäuschung" laufen?