Die üblichen Skoda AGB sind da recht locker:
"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleibenwährend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für
den Käufer zumutbar sind."Damit dürfte jeder Händler fein raus sein.
Die Haftung wird davon abhängen, ob er den in der Auftragsbestätigung genannten LT so von Skoda bestätigt bekommen oder sich den LT einfach aus den Fingern gesogen hat. Letzteres ist der Fall, wenn die Händlerbestellung aufgrund bereits ausgereizter Verkaufsquote für das aktuelle Quartal bei Skoda gar nicht erst eingeplant wird sondern bis zum nächsten Quartal nur rumliegt.
Ja, schrieb ich ja.
Nur macht man den Vertrag halt mit dem Händler und der hat manchmal abweichende Verträge bzw. lassen die sich auch im gegenseitigem Einvernehmen anpassen.
Spannend ist eben der Punkt "Was ist zumutbar".
Der Entfalls von einem Trichter fürs Wischwasser der sicherlich später nachgerüstet werden kann - Sicher
Das spätere nachliefern des zweiten elektrischen Schlüssels - Wahrscheinlich. Wenn jemand extra elektrische Sitze bestellt hat weil das Auto abwechselnd benutzt wird, wird das spannend.
Ähnlich sieht es bei der elektrischen Kindersicherung aus.
Inzwischen gibt es ja schon Gerüchte das hinten keine elektrischen Fensterheber mehr verbaut werden. Ein 63k Fahrzeug ist damit quasi gebraucht unverkäuflich oder nur mit großem Preisnachlass und würde bei mir z.B. dazu führen die Annahme zu verweigern.