Nein. Weder Gewährleistungsansprüche noch Kulanzansprüche.
Wie kann man dann das hier verstehen:
ZitatDie gesetzlichen Sachmängelansprüche verjähren zwei Jahren nach der Übergabe des Autos. Wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt, beginnt die zweijährige Frist für den behobenen Mangel erneut zu laufen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-f…te-bei-maengeln-neuwagen/
Wenn man auf die Austauschteile nicht wieder Gewährleistung hat - dann könnte der Hersteller ja die Teile einfach tauschen und nach zwei Jahren dann sagen: Ja, Schade… Aber wir sind raus - alles weitere dann aus der eigenen Tasche des Kunden.