Das Problem für einige ist, daß das Umlicht ja hell bleibt, nur der direkte "Treffer" ausgeblendet wird.
Beiträge von HUKoether
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Dir ist klar. dass du damit eine gesetzliche Verordnung umgehst. Sollte es zu einem Unfall kommen und der nicht ab Start aktivierte Assistent hätte ihn verhindert (ausser du hast ihn vor der Fahrt bewusst deaktiviert) dann könnte sich da eine persönliche Haftung daraus ergeben. siehe auch https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A32019R2144
Auszug:
(3) Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 müssen auch mit einem Notfall-Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.
(4) Hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme und Notfall-Spurhalteassistenten müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
a)
Diese Systeme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können.
b)
Die Systeme müssen sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden.
Dir ist klar, daß die Homologation des Enyaq vor diesem gesetzlichen Zwang stattfand? Das ich ein potentiell verkehrsgefärdendes System deaktiviere, ist selbstverständlich, spätestens, nachdem es, wie es enopol auch beschreibt, gerne Mal direkt in den Gegenverkehr lenkt. Die Antwort des ADAC auf meine Anfrage damals war: "Wir schalten das auch immer aus..." ...
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wie geht das mit dem Modus "letzte Einstellung" beim LA bei werkseitig belassenen Enyaqs?
Ich war mir sicher, daß Du weißt, daß man ein Programmiersystem braucht (OBD11, VCDS(Ja das geht hier auch). Da die Einstellung reversibel ist, kann man es ja vor der Rückgabe wieder auf den Standartwert setzen (habe ich bei den Vorgängern so gemacht), wobei sich niemand beschwer, wenn man den Assi nur wieder einschaltet, also den Schein wahrt.
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das ist bisher noch nie vor gekommen
....was er aber grundsätzlich versucht, ist, mich auf engen Landstraßen in den Gegenverkehr zu steuern.....Genau deshalb ist er im Modus "letzte Einstellung" und diese ist "aus". Der Frontassi macht gelegentlich das, was Karl beschreibt, nur daß ich mich nicht auf das Umgehen des Problemes einlasse (eher mal kräftig Fluche). Andere Assistenten habe ich wegen des auch erwähnten Problemes der Gewöhnung gleich nicht bestellt (Das man sich an die "führende Hand" gewöhnt, kann keiner ernsthaft bestreiten; was dann passiert zeigen gerade Klagen gegen Tesla in den VAE {Vereinigte Amerikanische Emirate
} auf).Das für die Zwangs-Bimmel-Geschwindigkeits-Assistenz ab nächsten Jahr 10% Fehler zulässig sind, zeigt die Weltfremdheit der politischen Entscheider.
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Meine Standardladegrenze (AC) ist 60%, was für meine alltäglichen Fahrten ausreicht. Nur in den richtig kalten Zeiten lade ich bis 70%, dem erhöhten Heizbedarf geschuldet. Für Fernfahrten wird dann eben gezielt auf 100% vor Start geladen.
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Mein Notbremsassi warnt mich immer an der selben Stelle, direkt nach der Kreuzung knickt die Strasse ab und dann parken dort Autos. So bekomm ich immer einen Warnung und ab und zu sogar einen kurzen Bremsruck. Da ich lernfähig bin, fahre ich eben etwas weiter Richtung Fahrbahnmitte und dann ist Ruhe.
Das heißt, Du schneidest die Kurve, weil Dein Auto das so will ... OMG
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Ich will keine Ausreden suchen, sondern nur eines klarmachen: Die THG-Quote ist so angelegt, dass mehrere Variablen Einfluß auf die Berechnung haben, und nicht ausschließlich der Strommix.
Darauf sind Sie jedoch nicht eingegangen.
Ach, muß man extra erwähnen, daß auch andere Variablen nicht zu Ende gedacht sind, weil sie sich austricksen lassen, wie, z.B., der Palmölreimport, statt gereinigtem Frittenbuden-Öl... Ich bitte um Entschuldigung, daß nicht nicht erwähnt habe, daß es multiple Fehler bei der Einschätzung der Parameter gibt. Es ist, wie jede Förderung oder "mehr-oder-weniger-Besteuerung" eine Wettbewerbsverzerrung - und soetwas sollte besser durchdacht sein, oder zumindest ehrlicher.
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So einfach ist es dann auch nicht auf "Unsere Bundesregierung" zu schieben.
1. Die THG-Quote berechnet sich nicht nur aus den CO2-Emissionen des Strommix (welche übrigens 2023 wieder gesunken sind im Vergleich zu 2022), sondern auch noch durch die Mengen an fossilen Brennstoffen (welche ebenfalls gesunken sind) und den Möglichkeiten für Mineralöunternehmen, sich anderweitig Biosprit zu besorgen.
2. Die Bundesregierung hat zwar in den Jahren der CDU-geführten Kanzlerschaft den PV- und Windausbau verzögert (Altmaier-Knick), aber inzwischen ist ja wieder Bewegung beim Ausbau der Erneuerbaren zu beobachten.
Hier ein paar Hintergründe zur Berechnung der THG-Quote, und dass Mineralölunternehmen die Kosten für THG-Zertifikate vermutlich dadurch gering halten können, indem falsch deklarierte "Bio"-Kraftstoffe aus Asien genutzt werden und den fossilen Brennstoffen zugesetzt werden.
https://geld-fuer-eauto.de/wis…e-2023-praemie-beantragenIm Prinzip ist es doch genau so einfach!
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es die aktuelle Regierung, oder die vorherige war. Auch daß es die THG-Quote überhaupt gibt, hat unsere Bundesregierung verzapft (die zum Zeitpunkt des Erlasses aktive). Letztendlich ist die THG-Quote der Versuch der Wettbewerbsverzerrung in die "richtige" Richtung - und wie man sehen kann, nicht zu Ende gedacht! Da braucht man keine Ausreden zu suchen.
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War vielleicht ganz gut, von vornherein auf einige Extras zu verzichten....was man nicht hat, kann auch keinen Ärger verursachen

Oder noch besser, weil im System weniger Belastung besteht, funktioniert auch das, was da ist, besser...
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Da ja alle Steuergeräte über genormte Schnittstellen angesprochen werden (sollten), ist es überhaupt kein Problem, wenn diese Steuergeräte verschiedene Softwarestände haben oder wenn der Medienprozessor ausgetauscht wird. Sollte sich das oben in den Klammern stehende "Sollten" bewahrheiten, dann haben sie einfach nur geschlampt. Dann wird es beim 2024er das gleiche Desaster und vermutlich bei jedem weiteren Modell. Wenn aber die Schnittstellen korrekt sind, dann ist es kein Problem, das Motorsteuergerät mit einer neueren Software im alten Fahrzeug zu betreiben oder das ABS/ESP-Steuergerät durch ein neues mit neuer Firmware zu tauschen.