Beiträge von HUKoether

    Ob jemand Trump oder Biden unterstützt, ist wie Teufel oder Beelzebub!


    Ein neuer Tesla kommt nicht in Frage, weil ich weder auf Blinkhebel, noch auf Tasten für den Scheibenwischer verzichte und mir ein gewisser Komfort wichtig ist, was sich vor Allem im Geräuschpegel ausdrückt (Stichwort: Reflexion der Abrollgeräusche durch das Glasdach[Probefahrt])!


    Ich wechsle zu einem Buzz in der LWB-Version, weil ich den Platz möchte. Der kurze Buzz hatte nicht ausreichend Vorteile gegenüber dem Enyaq.

    Ich meine es umgekehrt: Das E-Fzg muss auch befähigt sein, bei nur 2 kW angebotener Ladeleistung die Ladung überhaupt zuzulassen.


    M.W. benötigen einige E-Fzg eine Mindest-Leistung seitens der WallBox, um überhaupt den Start des Ladevorgang frei zu geben.

    Ich lade häufig einphasig mit 8A, was 1.8kW entspricht (Solarüberschußladen).

    Die Norm sagt, ab 1phasig mit 6A kann ein Elektroauto laden. Also ist die Bedingung gegeben.

    Hallo,

    jetzt mal im Ernst. Würdet ihr auf die Idee kommen, bei einen Verbrennen, an die Zapfsäule zu fahren und das Auto dann 4 oder 5 Stunden später abzuholen! Er nicht, denke ich.

    Ja, ist in einigen Fällen doof wenn man nach 4 Std. umpacken soll. Muss man ja nicht. Dann fallen halt „Parkgebühren“ an.

    Wie schon geschrieben ist mir das auch passiert. War Lehrgeld.

    Nichts gegen eine Blockiergebühr als Erziehungsmaßnahme, allerdings darf sie nicht innerhalb der Ladezeit kassiert werden. Wenn man festlegen würde, 20 Minuten nach erfolgreichem Ladeabschluß bei DC und 2 Stunden nach Abschluß bei AC, wäre das sicherlich von jedem akzeptierbar.

    Noch mal zu Nürnberg.


    Der regionale Ladesäulenbetreiber Ladeverbundplus in Nordbayern mit derzeit 655 Stationen regelt es etwas genauer:

    Die Blockiergebühr in Höhe von 5 Cent pro Minute, ebenfalls nach vier Stunden, wird nur tagsüber fällig.

    Nachts zwischen 22 und 8 Uhr bleibt das Elektroauto kostenfrei stehen, auch wenn der Akku bereits voll bzw. die Vier-Stunden-Frist verstrichen ist.

    So muß das sein!

    Da ist es wieder, das Schild, das mich ohne E-Kennzeichen ausschließt… Im Gegensatz dazu darf sich da ein Kack-Hybrid zum Parken hinstellen und/oder eine Ladesäule blockieren, er muss nicht mal dort laden…


    ...

    So ein "Kack-Hybrid", so es sich um ein Plugin-Hybrid handelt, der eine Mindestreichweite erfüllt, ist zuerst mal ein Elektroauto. Wenn er zum Laden da steht, ist es auch gerechtfertigt. Das unsere Gesetzgeber so blöde sind, zu definieren, wenn "E-Kennzeichen, erlaubt", nicht aber: "wenn lädt, dann erlaubt", daß läßt tief in die Intelligenz der Entscheider blicken. Allerdings auf das E-Kennzeichen zu verzichten und dann rumzumosern ist auch nicht ... .

    Das es auch anders geht mit der Wiederbelebung eines Autonamen, zeigt Renault mit dem Renault 5. Nachdem sie es auch mit dem Espace schon versaut hatten...


    Den radikalen Weg von Ford können eh die wenigsten nachvollziehen. Fiesta, Mondeo, bald der Focus sterben alle <X

    Vielleicht kommt ja bald ein Escort-SUV, ein Puma-SUV haben sie ja auch schon.

    Bei der Mischbereifung hatten die vorderen Michelin CC 7mm neu, die hinteren breiteren aber nur 6,5mm. Diese Differenz hatte ich während der gesamten Laufzeit im Hauptprofilbereich beibehalten. Der Wechsel nach 47TKM mußte wegen Spurproblemen erfolgen, da auf der Innenseite hinten etwas zu wenig war (sonst wäre noch ein Jahr drin gewesen (25TKM)). Auch das war ein Grund von der Mischbereifung wegzugehen, da der "schmalere" Reifen weniger empfindlich ist (das Fahrwerk wurde natürlich neu vermessen (3.Mal) und korrigiert, ich habe keine Kanten o.Ä. überfahren).

    Ich finde das schon spannend - die Angaben unter COC erlauben den Einsatz der 235er auf der Hinterachse nicht. Die DEKRA unter Serienbereifung schon. Das ganze bleibt für mich eine relativ unübersichtlich Angelegenheit.

    ...

    Es gab für den 80er mit identischen HSN/TSN zwei Versionen COCs, darauf basiert das Dokument der Dekra. Dieses Dokument wird eben von der Dekra auch bei der HU herangezogen (Der Prüfer hat jedes Rad (u.A.) mit den Info's auf seinem Tablet verglichen).

    Was ist denn das für ein Dokument? Da mein neuer auch ein 85er wird beschäftigt mich das Thema Winterreifen auch. Vom 60er hab ich ja noch die Winter-Kompletträder da - wenn ich die rundum weiterfahren könnten wäre das ja ein Traum.

    Bisher dachte ich das rundum 235er beim 80/85 nicht zulässig wären.

    Ob das Dokument auch für den 85er gilt, sollte allerdings genau kontrolliert werden, anhand der HSN und TSN.