Also, ich würde mir einfach mal die Formulierung der StVZO zu Gemüte führen, denn irgendwie halte ich diese für ausschlaggebend an dieser Stelle. Da gibt es meiner Erinnerung nach erhebliche Differenzen zu hier zitierten Informationen.
Mein Enyaq hatte bei Lieferung zu niedrig eingestellte Scheinwerfer (30-35m). Verglichen mit den Werten, die früher unter Haube von Autos standen, z.B. -1% oder auch -1,1% je nach Montagehöhe der Scheinwerfer kamen immer etwa 65m Leuchtweite des Abblendlichtes in Fahrtrichtung heraus (nicht am rechten Rand, da ist die Leuchtweite und auch gewünschte Streuung höher).
Da die Ausblendung bei dem adaptiven Fernlicht paßte, war eine seitliche Korrektur nicht notwendig (ist aber entgegen vorheriger Aussagen sehrwohl möglich), mußte nur die Höhe korrigiert werden, was nun wirklich kein Hexenwerk ist. Mittels Dreisatz kann man aus der Höhe des Lichtaustrittsmittelpunktes den Winkel oder die Prozente errechnen. Dann eine ebene Fläche mit kontrastgebender Wand suchen (Tiefgarage z.B.) und mittels der Stellschrauben die Höhenlage korrigieren. Da es sich um ein selbst korrigierendes System handelt (Funktion vorausgesetzt), spielt die Beladung keine Rolle (sollte).
Man sollte in der Lage sein, zu beurteilen, was man tut - aber auch keinen Hype daraus machen! Der Text der StVZO bestätigt, daß das von mir gewählte, eingestellte Ziel sich noch weit vom Erlaubten entfernt befindet (Sicherheitsstrecke zur Vermeidung der Blendung), außerdem den angegebenen Einstellempfehlungen entspricht. Das richtig eingestellte Abblendlicht ist mir wichtiger, als das schöne adaptive Fernlicht, daß ich zugegebenerweise aber genieße.