Beiträge von NilsPiet

    In der FZV § 11 (5) steht:

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.


    Fazit: Ich brauche nicht noch eine Plakette ^^

    So, an alle Paragrafenreiter hier im Forum: Einen Tesla muss ein Ordnungsamtmitarbeiter nicht als BEV kennen. Das kann man auf keinen Fall verlangen, aber die Bedeutung von ausländischen Kennzeichenfarben ist doch ganz einfach und vermutlich ganz logisch ohne Recherche zweifelsfrei und rechtssicher durch die Knölchenverteiler zu bewerten. Da lach ich mir doch einen Ast!

    Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.

    Mindert nur leider die Einnahmen für die Stadtkasse.

    Mit dem Schlüssel beim entfernen vom Fahrzeug etwas rumschlenkern hilft bei mir etwas.

    und jeder autofahrende erwachsene Mensch hat was eigentlich immer dabei???... Eine Bankkarte... egal wie die heisst.

    Als Dienstwagenfahrer bekommt man in aller Regel weder eine Firmen KK noch eine Debit (vorm. EC-Karte) für eines der Firmenkonten. Sonder einfach eine Tank- oder Ladekarte. Spart jede Menge internen Aufwand!