Das mit dem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen gilt nicht für Kaufverträge im Geschäft des Verkäufers. Ausnahme, wenn das Fahrzeug verbunden mit einer Finanzierung über den Händler verkauft wurde. Diesen Irrtum möchte ich doch aufklären.
Ist nur im Online- und Haustür-Geschäft so und bei verbundenem Geschäft mit Finanzierung.
Fernabsatz, um genau zu sein. Also alles was Dir jemand vermittelt (als Dritter oder besser, Drücker) oder am Telefon bzw. Internethandel. (Privatverkauf ausgeschlossen, wenn der Verkäufer "richtig" darauf hinweist). und wenige Sonderfälle ( z.B. Software im Download wenn aktiviert...Filmstream wenn gestartet... ).