Auch die Bedienung über ein Infotainment ist schon ein Grenzfall. Ich hatte mal gelesen, dass ein Autofahrer mindestens Teilschuld an einem Unfall bekam, da er die Intervallzeit des Scheibenwischers verstellt hat. Das ging bei dem Wagen wohl nur über das Infotainment.
Wenn das stimmt, sollte es eigentlich ne Teilschuld für Tesla AutoherstellerXY geben, die sich den Quatsch ausgedacht haben und eigentlich auch noch viel mehr dem KBA, die das dann als STVZO-zulässig erklärt haben.
Ich hab auch noch so eine Halterung direkt ab Werk im Passat, eigentlich ganz praktisch beim Video-Telefonieren, wie ich das dann im Enyaq mache, weiß ich auch noch nicht - ne Kamera hat der ja nicht dafür, oder?
(jaaa, is quatsch gewesen)
Letztendlich ist die Rechtssprechung *imho* bisher so gewesen, dass ich das telefon sehr wohl anfassen und bewegen darf, um es von links nach rechts zu bewegen und irgendwo abzulegen, ich darf's halt nicht benutzen. Und Anruf annehmen usw. geht ja dank Freisprech und Auto-Tasten komplett ohne das Telefon.
Spätestens mit Carplay/A-Auto kann man ja auch google Maps etc. nutzen, wenn man das interne Navi nicht will. Da braucht es das Ding wirklich nicht mehr "in Sichtweite".