Ernst Stavro Blofeld Du scheinst ja rechtlich doch einigermaßen bewandert zu sein. Kennst du dich auch mit Sachmängelhaftung aus? Also wenn man Dinge nicht bekommt die man bestellt hat?
Als 1.Option ist wohl immer dem AH die Chance zur Nachbesserung zu geben. Wenn es das nicht kann, weil die Teile im Rahmen der Modellpflege zwischenzeitlich aus dem Programm genommen wurden, kann man wohl vom Kaufvertrag zurück treten bzw. Schadensersatz fordern.
Konkret geht es um den Wegfall der elektrischen Kindersicherung beim Enyaq. Mich regt es zu einen auf, das genau das ein Goodie gewesen wäre, auf das ich mich sehr gefreut habe. Was mich aber viel mehr ärgert, ist die schnoddrige Art und Weise vom Autohaus, "da kann man nix machen, das muss so akzeptiert werden" - keine Gutschrift, keine Beigabe andere Naturalien (z.B. Gummifußmatten o.ä.).
Das missfällt mir sehr, da das ganze Auftreten des Verkäufers sich nach der Unterschrift um 180° gedreht hat. Von freundlich zu frech. Daher bin ich sehr geneigt dem Herrn bzw. dem AH auch mal aufzuzeigen, das man so nicht mit jedem Kunden umspringen kann.