Worauf aber ALLE verkaufswilligen achten sollten, ist die Tatsache, das man seine Zertifikate nicht unwissentlich doppelt verkauft.
Warum?
Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Stromanbieter, der einen speziellen Tarif für Fahrstrom anbietet. Ich habe jetzt schon 3 Anbieter gefunden die in ihren AGB`s (wer liest sich das bis zum Schluss durch?) sinngemäß geschrieben haben, das mit Vertragsunterzeichnung die THG Quote am eingereichten Fahrzeug an den Anbieter abgetreten wird.
Den Trick den viele Anbieter anwenden - 1) e-mobility Tarif im Mix mit dem Haushaltsstrom UND Einreichung des Fahrzeugschein als Beweis das man ein e-Auto hat (wer`s glaubt, damit sie den KFZ Schein für den THG Handel haben)
2) Zählergenaue Erfassung des über die Wallbox verbrauchten Fahrstrom, welches aber in der Regel einen zweiten Zähler erfordert den der Kunde erstmal selber beauftragen und bezahlen muss.
Somit dürften viele zu Variante 1 greifen, weil einfach weniger aufwendig und bürokratisch. Das durch einreichen des KFZ Schein und abtreten der THG Quote den vermeidlich günstigen Tarif quasi selber finanziert wird, sagt einem natürlich niemand der Stromanbieter.
Also unbedingt darauf achten, das man beim Stromanbieter Wechsel nicht in diese Falle tappt, oder das man ggf. unwissentlich schon drin sitzt und somit gar nicht mehr berechtigt ist, einen zweiten THG Verkauf an eines der neuen Startups machen zu dürfen.