Mein Navi zeigt mir die Zukunft an
ich habe gerade allen Ernstes die TNG Titelmelodie im Kopf gehabt als ich deine Zeilen las...
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Mein Navi zeigt mir die Zukunft an
ich habe gerade allen Ernstes die TNG Titelmelodie im Kopf gehabt als ich deine Zeilen las...
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Neugierhalber, um was gehts bei diesem "SFD 19 blablubb" Thema ganz genau?
Alles anzeigenMoin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
In der App habe ich meinen Arbeitsplatz als Ladeort festgelegt und dort eingestellt, dass das Auto freitags bis 100% SOC für die Abfahrt geladen wird. Diese Einstellung soll nur freitags gelten.
Allerdings lädt das Auto jetzt auch an den anderen Wochentagen bis 100%, anstatt wie gewünscht nur bis 80%. Gibt es einen Trick, um das zu umgehen? Oder muss ich tatsächlich jeden Freitag manuell das Ladeziel auf 100% setzen?
(Keine Grundsatzdiskussionen bitte – es geht um einen Firmenwagen, das Wochenende und keine Ladekarte 😉)
Danke für eure Hilfe!
Der Wagen kann alle Tage/einzelne Tage regelmäßig/nur ein enziges Mal, aber unterschiedlche Ladungen (dafür) kann er nicht, denke ich...
Dieses Teil war defekt und musste getauscht werden… teilenummer oder sonst etwas habe ich nicht…ich mache mal auf Optimist das es keine „never ending story“ über die drei Jahre wird und ich Freude am Eni haben werde…533fd465-9902-45f8-a019-1d0c36f586db.jpg
Das ist doch eine Zündspüle oder???
Die lange Antwort: Weil dein Auto "Nicht weiss wo es ist", kann es dir auch nicht helfen bei der Erkennung von Temposchildern... Für diese ist nämlich nicht nur die Kamera sondern auch das Navi (Die Positionsbestimmung im Privatsphäremenü) da.
Zur SHZ LHZ: Es gibt eine EInstellung die das Lenkrad MITbeheizt WENN die Sitzheizung aktiv ist (beim Vorheizen)--- andersrum (Das NUR die LHZ aktiv ist, sollte eigentlich nicht vorkommen)
Vielleicht liegt das alles an der Profilsituation oder am restriktiven "Privaten Modus" und demnach dem Nicht-Sync der Profile oder daran, dass ich in der App (noch) nicht alles "gekauft" habe - da ich die Standort Thematik aufgrund des Datenlecks noch nicht so ganz datenschutztechnisch einordnen kann und mich auch sanft ans 12V-Limit rantasten will ;).
jup
Ich kann nur weitergeben, was der Fahrer des Abschleppwagens mir gesagt hat. Vermutlich haben die Listen, was das Modell maximal wiegen könnte und gehen "sicherheitshalber" vom Höchstwerk aus?
Soweit mir bekannt, sollte das keine Rolle spielen, da letztlich die Anlage auf dem Schlepper vor Ort sowieso eine Sicherheitsschaltung haben sollte/müsste/dürfte... Bedeutet: Der Schwenkarm müsse bei Überlastung einen Warnton oder ähnliche Warnungen abgeben... mMn hätte er es ruhig probieren können...
naja, sobald der Travelassist an ist, interessiert sich das Auto nicht mehr für B oder aD... Dann ist es quasi aD von sich selbst aus. Ich fahre mal so, mal so... Messbare Unterschiede kann ich leider nicht nachvollziehen, da ich in die eine Richtung eine Gefällstrecke und in die andere Richtung dementsprechend eine Steigung habe. Das erschwerende ist, dass sich die Verkehrssituation auf der Strecke nahezu täglich ändert... Ich bekomme beide Fahrweisen gut hin (OPD und segeln), meine Frau mag eher das segeln...
Just my 2 Cents
Ich kann mir nicht helfen, aber Design kann KIA irgendwie nicht. Da ist keine klare Linie drin, kein stimmiges Gesamtbild. Die Front ist noch recht gefällig, aber Seite und Heckansicht sind furchtbar. Bei der Limousine stimmen die Proportionen überhaupt nicht. Es ist nicht elegant, nicht sportlich, nicht praktisch/nüchtern. Ich kann daraus nichts lesen, es "spricht" nicht. 🤷♂️
Sieht ein bisschen wie die Runabouts aus Star Trek aus...Nur mit Rädern
Du erhälst ein Jahr Gewährleistung inclusive, allerdings musst du nach 6 Monaten dem Händler nachweisen, dass der Schaden beim Kauf vorhanden war.
Was viele nicht wissen: Standardmässig ist die Gewährleistung immer 2 Jahre. Nur wenn eine Verkürzung im KV vereinbart ist, gelten 12 Monate. Desweiteren hat sich die Frist für die Beweislastumkehr geändert. Es sind jetzt 12 Monate, und nicht mehr 6. Immer.
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Die erweiterte Beweislastumkehr entfaltet ihre praktische Bedeutung bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten. Tritt innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Diese Vermutung greift selbst dann, wenn eine verkürzte Verjährungsfrist vereinbart wurde. Der Verkäufer muss zur Abwehr von Ansprüchen beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist – etwa durch unsachgemäße Nutzung oder natürlichen Verschleiß. Die Bedeutung dieser Regelung zeigt sich besonders bei komplexen technischen Produkten: Ein Getriebeschaden nach neun Monaten fällt in den Vermutungszeitraum. Der Verkäufer müsste nun konkret darlegen, wodurch der Schaden nach der Übergabe entstanden sein soll. Pauschale Behauptungen einer unsachgemäßen Nutzung genügen nicht zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung.