Beiträge von Enyaq-Neuling

    Wenn eine Reparatur während der Garantie/Gewährleistung erfolgt ist, und das gleiche Teil innerhalb der folgenden 2 Jahre (bald 3 Jahre) denselben Defekt erleidet, sollte es so sein, dass das AH/ die Werkstatt kostenlos reparieren muss. Man darf also nicht irgendwohin um das zu behe´ben....


    Das verlängert sich bei jeder Reparatur des gleichen Bauteils.


    Ausserdem: Dieselbe Frist gilt für jede Reparatur- egal zu welchem Zeitpunkt!


    Etwaige Ausschlüsse in Verträgen sind generell unwirksam, und zwar unabhängig davon wie alt das Auto ist, oder wieviele Kilometer es hat.


    ACHTUNG: Eine generelle Verkürzung der Gewährleistung per AGB ist nicht zulässig.


    im Link detaillierte Angaben zum Thema... (dort gehts zwar nur um Gebrauchtkäufe aber das ist deckungsgleich mit dem Vorgennanten.)


    Verkürzte Verjährungsfrist beim Kauf: Was Verbraucher wissen müssen
    Gekauft ist gekauft – aber wie lange haften Verkäufer eigentlich für Mängel? Die Verjährungsfrist bestimmt, wie lange Käufer ihre Rechte geltend machen können,…
    www.ra-kotz.de

    Ist das eigentlich das gleiche Mamba-Grün? Das sieht gar nicht mehr so nach Neon-Farbe aus, mehr wie das alte Metallic-Grün, was es bei den Fabias gab. Was auch echt schick in echt aussieht, nur nicht so knallig.

    laut mindestens zwei Quellen in Google (AMS und Skoda selbst) soll es das RS Grün (Mamba) sein, ja.

    Habe seit ein paar Tagen festgestellt, dass die Heckklappe (elektrisch, mit Easy Entry) nach dem Öffnen kurz nach Erreichen der oberen Ruheposition anfängt, einmalig zu piepen... Nicht das Döpdöpdöp beim hochfahren!....macht sie aber nicht immer... Zuletzt passiert in einer Kaufland-Garage, wo das zuvor noch nie passiert ist... Was kann das sein, und wie behebt man das?

    DDG auf YouTube macht extrem lange und aufwändige Testvideos zu dashcams, da bräuchte ich von Speicher keins.

    Aber die schon mehrfach erwähnte fitcam x würde mich interessieren, weil sie einerseits 1:1 in den Enyaq passt, andererseits die Qualität (laut Internet) eher schlecht ist.

    Naja. Man muss das wohl so sehen: Wenn ich Geld verdienen will mit meiner Pizza muss ich halt selbst eine backen, und nicht die Pizza eines anderen anpreisen...

    Meines Wissens sind die Videos im Falle eines Unfalls mit Rechtsstreit nicht zugelassen.

    Stimmt (fast) nicht (mehr)... Sofern die Kamera eine Dauerschleifenaufnahme mit maximal wenigen Minuten aufweist, und nur die zurückliegenden xy Minuten gespeichert werden können (und das auch nur auf Knopfdruck!), werden solche Aufnahmen immer mehr von den Gerichten akzeptiert. Den Gerichten gings immer nur um die Daueraufnahme (wie beim Handy oder einer Videokamera) auch genannt "anlassloses Speichern" ... das sollte unterbleiben. SO nimmt die Kamera nur 1-3 Minuten auf, überschreibt diese dann nach Ablauf der Zeit erneut mit einem neuen Intervall (ausser jemand drückt den Sicherungsknopf)


    Der zweite Punkt war immer das mit dem Datenschutz. Da haben viele blödsinnigerweise behauptet, es sei unzulässig eine Beweisaufnahme überhaupt anzufertigen, was noch nie ein Problem war gesetzlich...


    Im Klartext: Eine Dashcam darf nur im Dauerschleifemodus aufnehmen. Die Aufnahmen dürfen unzensiert (Gesichter und Kennzeichen) niemals veröffentlicht werden (YT, Tiktok etc). Die Aufnahmen dürfen sehr wohl zum Zwecke der Beweissicherung (Unfallgeschehen als solches) einer Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizeidienststelle) oder einer Verwaltung (Ordnungsamt, Bussgeldstelle etc) zugeleitet werden.

    Es ist fraglich, was diese Erfahrungen unter geänderten Umständen (hier: Batterietemperierung, und damit Beeinflussung der Lebensdauer dieses Bauteils, als Teil des Kühlkreislaufs) wert sind... Oder waren in dem Fuhrpark der letzten 20 Jahre auch BEV mit derartiger Konstruktion vertreten?

    Da hast Du natürlich Recht. Möglicherweise hat sich da etwas geändert... Das hatte ich in meinem Kommentar schon eingepreist ....


    "...Sofern es sich nicht um einen expliziten Kundenwunsch oder Reparaturmassnahmen oder neuerdings Bestandteil des WP handelt,..."