Beiträge von Enyaq-Neuling

    Na ja, der Enyaq ist kein Geländewagen, er ist ein SUV (Sport Utility Vehicle). Diese Fahrzeuggattung hat sich immer mehr von der „Geländelimousine“ Richtung hoher, kurzer Kombi entwickelt, mit dem man die Kids in den Kindergarten fährt 😉. Der Enyaq ist eigentlich ein Octavia-Kombi, der um den Akku im Unterboden erhöht wurde. Da erwarte zumindest ich keine Videos zur Geländegängigkeit.

    Das weiss ich ja alles... Ich wollte nur damit ausdrücken, dass ich mir dennoch ein Video wünsche wo ein, sagen wir försterliches Leben, abgebildet wird... und eben nicht nur 30 Meter Feldweg mit 2cm Schnee

    Ich habe so die leise Vermutung, dass das garnicht gewollt sein könnte... immerhin verdient Volkswagen ja nicht an jedem Stromanbieter mit... trotz Roaming... man müsste mal rausfinden ob dieses "übersehen" von Ladesäulen im Navi nicht irgendwie justiziabel sein könnte... Immerhin darf es ja zum Beispiel beim thema Werkstatt seit längerem auch keine Verpflichtung geben, nur beim Händler oder der Automarke die Services zu machen...

    Ich muss ehrlich sagen, die angebotenen Videos bei Youtube sind echt dürftig was die Geländegängigkeit des SUV Enyaq angeht... Klar, Speicher hat schon ein Video gemacht, aber mal ehrlich, so wirklich spektakulär war das leider nicht... Bin mit einer B-Klasse schon im Tiefschnee den Berg hoch leicht wedelnd wie im Rallyeauto... Mir fehlt ein echtes Offroad Video, wie es sie mit der G-Klasse gibt. Die fahren da Offroad parcours der Hersteller ab mit Rampe Schräglage, Wattiefe usw... Solche Parks gibt es ja. Und neinnnn ich meine nicht solche Parks wo du nur mit einem 6x6 Radpanzer durchfährst, sondern diese "mittelschweren Gelände"-Parks wo man seine G-Klasse oder einen Suzuki Vitara mal ein bisschen ausfahren kann.... Von Teslas gibts sogar videos mit Unterwasserfahrten... Das will natürlich niemand... aber wie gesagt, leichtes Terrain- auf jeden Fall mehr als 50 Meter Garageneinfahrt oder 100m Feldweg wäre schon geil...

    Ich habe zwar nur nen 80er aber 23,7 kWh/100km Langzeit nach 2 Jahren und 100.000 km überwiegend Flachland Evtl. A1 Dammer Berge, manchmal auch A3 Spessart. Mir ist das zu viel Verbrauch und zu wenig Reichweite beim Enyaq.

    ich habe auch nur einen 80er. Das mit dem Höhenprofil war ja auch nur als Hinweis gemeint, und kein Vorwurf... fährst du GJR?


    Falls ich es noch nicht erwähnt habe: Langezeitverbrauch: 21,0 kw über 14.000km

    Bekommt man ein Fahrzeug das nicht den EU-Richtlinien entspricht?


    Dir und allen anderen, die bei Themen um die *Typgenehmigung Fragen haben, die Zulässigkeit betreffend, hier folgende (hoffentlich abschliessend, weil es immer wieder die gleichen Fragen und Antworten gibt) Antwort:


    - Bei Gesetzen und Verordnungen aller Art, gilt in der Regel ein *Rückwirkungsverbot ... Das bedeutet, dass zukünftige neue Vorschriften, alte Vorschriften verschärfen aber auch abschwächen können, ab dem Tag ab dem das Gesetz gilt. Einzige Ausnahme ist: Wenn eine rückwirkende Rechtslage mit einer Fristsetzung aufgehoben oder geändert wird "mit Wirkung vom".


    - Ehemals NEU in Verkehr gebrachte Fahrzeuge (verkaufsfähiges Endprodukt) , die per Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, (nicht die persönliche (deine/eure) Zulassung!!!!! Gemeint ist die Erlaubnis dieses Fahrzeugmodell seitens des Herstellers verkaufen zu dürfen und als Kunde fahren zu können- zu erkennen im Fahrzeugbrief an der Eintragung durch den Hersteller und unterschrieben vom Hersteller), ensprechen den Gesetzen ihrer Zeit. Ein Golf aus 1990 unterliegt dabei vermutlich anderen Gesetzen als eine S-Klasse aus 2001 usw....

    - Da sich Gesetze ändern dürfen/können, ändern sich natürlich auch die Anforderungen. Alle bis zu diesem jeweiligen Datum mit der Typgenehmigung XYZ1234 hergestellten Fahrzeuge genießen *Bestandsschutz

    - In der Regel muss nichts weiter beachtet werden, ausser (wie bereits erwähnt: Befristung bei etwaigen Änderungen)... das Fahrzeug kann dann umgerüstet werden (siehe Thema Russpartikelfilter).


    und jetzt kommt das, was die meisten beunruhigt: Sofern das Fahrzeug reell den Anforderungen gemäß der Typgenehmigung in Beschaffenheit und technischen Daten entspricht, stellt das keinen Mangel dar, der einen Entzug der Betriebserlaubnis nach sich zieht... Bei der Sache mit den Abschalteinrichtungen, die illegal waren, ist das was anderes: Die fahrzeuge entsprachen eben nicht der Typgenehmigung. Deshalb die Strafen.


    Kurzgesagt, Jedes Auto, das vor dem Datum regulär verkauft wurde, darf sofern alle damaligen Gesetze eingehalten wurden, weiter fahren, nur evtl mit einer Änderung... falls notwendig.



    ***Worte mit Sternchen kann man googlen und sich das näher erläutern lassen.