Bekommt man ein Fahrzeug das nicht den EU-Richtlinien entspricht?
Dir und allen anderen, die bei Themen um die *Typgenehmigung Fragen haben, die Zulässigkeit betreffend, hier folgende (hoffentlich abschliessend, weil es immer wieder die gleichen Fragen und Antworten gibt) Antwort:
- Bei Gesetzen und Verordnungen aller Art, gilt in der Regel ein *Rückwirkungsverbot ... Das bedeutet, dass zukünftige neue Vorschriften, alte Vorschriften verschärfen aber auch abschwächen können, ab dem Tag ab dem das Gesetz gilt. Einzige Ausnahme ist: Wenn eine rückwirkende Rechtslage mit einer Fristsetzung aufgehoben oder geändert wird "mit Wirkung vom".
- Ehemals NEU in Verkehr gebrachte Fahrzeuge (verkaufsfähiges Endprodukt) , die per Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, (nicht die persönliche (deine/eure) Zulassung!!!!! Gemeint ist die Erlaubnis dieses Fahrzeugmodell seitens des Herstellers verkaufen zu dürfen und als Kunde fahren zu können- zu erkennen im Fahrzeugbrief an der Eintragung durch den Hersteller und unterschrieben vom Hersteller), ensprechen den Gesetzen ihrer Zeit. Ein Golf aus 1990 unterliegt dabei vermutlich anderen Gesetzen als eine S-Klasse aus 2001 usw....
- Da sich Gesetze ändern dürfen/können, ändern sich natürlich auch die Anforderungen. Alle bis zu diesem jeweiligen Datum mit der Typgenehmigung XYZ1234 hergestellten Fahrzeuge genießen *Bestandsschutz
- In der Regel muss nichts weiter beachtet werden, ausser (wie bereits erwähnt: Befristung bei etwaigen Änderungen)... das Fahrzeug kann dann umgerüstet werden (siehe Thema Russpartikelfilter).
und jetzt kommt das, was die meisten beunruhigt: Sofern das Fahrzeug reell den Anforderungen gemäß der Typgenehmigung in Beschaffenheit und technischen Daten entspricht, stellt das keinen Mangel dar, der einen Entzug der Betriebserlaubnis nach sich zieht... Bei der Sache mit den Abschalteinrichtungen, die illegal waren, ist das was anderes: Die fahrzeuge entsprachen eben nicht der Typgenehmigung. Deshalb die Strafen.
Kurzgesagt, Jedes Auto, das vor dem Datum regulär verkauft wurde, darf sofern alle damaligen Gesetze eingehalten wurden, weiter fahren, nur evtl mit einer Änderung... falls notwendig.
***Worte mit Sternchen kann man googlen und sich das näher erläutern lassen.