Alles richtig. Die Sinnhaftigkeit des „E” bleibt dahin gestellt. Aber bei der Dame mit dem Tesla ging es um einen ganz konkreten Fall, hier und heute. Und da jetzt die Gesetze so sind wie sie sind, hat das Ordnungsamt nachvollziehbar gehandelt.
Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.