Im Rhein Neckar Kreis fährt dieses Modell auch.
Beiträge von Enyaq-Neuling
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Vielen Dank für den abwechslungsreichen Reisebericht.
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Kein Tesla-Bashing - sondern 100% korrekte Leute. Ist ja nicht gegen ihre Interessen, weil ihnen mit dem E ja nichts passiert wäre.
Aber ich mäh auch mal Samstags um 13:30 Uhr den Rasen und hab hier kein Problem. Bis der erste kommt und sagt: Mit mir nicht! Klar, Mittagsruhe, Regeln usw. - aber muss man sich dann gegenseitig ans Bein pinkeln?
Soweit mir bekannt, gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe... einzig die Nachtruhe von 22-6 Uhr ist Vorschrift... Egal, was ein Hausmeister Krause in eine "Hausordnung" schreibt.
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Recht ist, was im Gesetz steht. Und da steht, dass auch Elektroautos ein E-Kennzeichen benötigen, wenn sie an der genannten Stelle stehen wollen. In dem Gesetz steht nicht, ein Elektroauto zu fahren alleine reicht und da steht auch nicht, dass Teslas kein E-Kennzeichen benötigen. Und da steht auch nicht, Produzenten, die ausschließlich E-Autos produzieren benötigen kein E-Kennzeichen.
Von daher ist es kein Rechtsirrtum, auch wenn man den Sinn des Gesetzes in Zweifel ziehen mag. Man kann auch über Spielräume des Ordnungsamtes diskutieren, oder über „Fingerspitzengefühl“ des Ordnungsamtmitarbeiters. Man kann auch über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit diskutieren, aber Recht bleibt das was im Gesetzestext steht und das ist für alle Beteiligten, vom Betroffenen, vom Ordnungsamt, über die Staatsanwaltschaft bis zum Richter bindend.
Ich denke, wenn die Frau klagen würde, hätte sie keine Change. Dafür ist der Fall zu eindeutig.
Das einzige was hilft, das hilft aber der Frau nicht mehr, ist das Gesetz zu ändern, über den politischen Weg.
Gut. Das Wort Rechtsirrtum ziehe ich zurück... Der Rest bleibt bestehen... Die Behörde hat bei einer OWi immer den Ermessensspielraum, den Strafzettel zurückzuziehen...
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Ham wa hier nich ein paar Politessen oder Politeure in der Community, die was dazu schreiben???

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*Nachtrag: Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich täglich mit dem Verkehr und mit Autos beschäftigen, kann ich sogar erwarten, dass sie Wissen, dass ein Tesla immer vollelektrisch ist.
Wer weiss, vielleicht baut der Elon mal V8 Teslas........

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Wer wird den gleich brüllen

Och Leute... Das ist eine Hervorhebung einer häufigen Werbeaussage. Und es ist genauso gross geschrieben wie auch in der Werbung in einem Printmedium. Nochmal es gibt kein Privatleasing mit Vorteil für den Kunden... Sobald ein Unfall oder nur ein paar Gebrauchsspuren im Spiel sind, ist es aus mit Vorteil....Das ist wie beim Casino: Die Bank gewinnt immer. DIe Leute werden geblendet mit Lockangeboten... aber die weiteren Vertragskonditionen werden nur nebenbei abgespult. ich habe noch nie mitbekommen, dass ein Leasinggeber sagt: Nehmen Sie bloss nicht unser Auto. Mehrkilometer, Steinschläge, Unfälle, normale Gebrauchsspuren drehen Ihre gesamte Kalkulation ins Minus... Aber gut, wer Geld zu verschenken hat, bitte....
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Stimmt ja auch. Nur stimmt es eben auch dass ein Tesla Model 3 (glaub ich war das) eben eindeutig ein E-Auto ist. Wie gesagt: OWi = Spielraum.
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Dieses Privatleasing ist der grösste Nepp und sorry Schwachsinn den es gibt. Mein Schwiegervater hat für einen Peugeot 206+ fast 18.000 Euro bezahlt (NP damals ca. 14.000EUR). Man hatte ihm einen Leasingvertrag untergejubelt.
Die einzigen, die von Leasing profitieren sind Firmen. PUNKT. Durchlaufender Posten (steuermindernd weil Betriebsausgabe) ... Auto weg, Sorgen weg.... ABER: wenn was am Auto ist, wird auch das teuer. wie gesagt betriebliche Ausgabe und steuermindernd.... Für Privatleute Schwachsinn. Egal was man euch erzählt.
Die Unachtsamen lesen nur "Fahren Sie für nur 50EUR im Monat Ihren neuen XYZ! (Neupreis: 50.000EUR) "
und im Kleingedruckten steht dann sinngemäß sowas wie
"Anzahlung: 30.000EUR. Kilometerbegrenzung 10.000km im Jahr. 24 Monate Laufzeit Leasingsonderzahlung nur 17.000EUR"
Dass aber solche Dinge wie Unfälle und selbst kleinste Gebrauchsschäden doppelt und fünffach berechnet werden, erzählt man einem erst später.
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Alles richtig. Die Sinnhaftigkeit des „E” bleibt dahin gestellt. Aber bei der Dame mit dem Tesla ging es um einen ganz konkreten Fall, hier und heute. Und da jetzt die Gesetze so sind wie sie sind, hat das Ordnungsamt nachvollziehbar gehandelt.
Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.