Beiträge von Enyaq-Neuling

    Welcher Luftfilter soll da anders sein. Soweit mir bekannt, gibt's nur den normalen Pollenfilter, den Mancher hier, inklusive mir selbst, mit einem zweiten kombiniert hat. In Erwin seh ich da auch nichts anderes. :/

    Es gibt für ein Auto in der Regel folgende Filter zu kaufen:


    - Staubfilter - Holzklasse-Filtert nur Staub, sonst nix.

    - Aktivkohlefilter - filtert in gewissen Mengen Gerüche und manche Schadstoffe, Pollen zum Teil... gibt es in nur AK oder auch als Kombifilter (mit Staubfilter dazu)

    -HEPA-Filter Die S-Klasse unter den Filtern (Filtert normalerweise alle möglichen Schadstoffe (auch Staub, Pollen, gewisse Viren/Bakterien,Gerüche)- kosten aber entsprechend.

    - China Lösung: Wegen den berüchtigten Supersmog-Tagen in den Metropolen gibt es für einige Autos (auch MEB gehört dazu) die Möglichkeit gleich 2 Filter einzusetzen.


    Ich habe Version 3 bei mir verbaut. Ich nutze einen Staubfilter und zusätzlich einen HEPA-Filter. hilft ungemein, wenn man Allergiker ist, aber sorgt auch sonst für gute Luft im Auto. Die Luftmenge wird nicht beeinträchtigt.


    Zusätzlich noch folgende Vermutung: Wenn man einen HEPA-Filter und einen AK Vollfilter oder gleich HEPA-HEPA-Filter einsetzt, kommt man wahrsheinlich bei einem hochreinen Innenraum raus, was die Luftqualität angeht.

    Ich erinnere an dieser Stelle nochmals daran, dass der/die Fahrzeugschlüssel bei Nichtnutzung ruhend gelagert werden muss (also nicht in der Jacken/ Hosentasche herumgetragen werden sollten...) und, dass die Schlüssel so weit weg, wie es geht, vom Fahrzeug entfernt gelagert werden sollten (Suchkreis der Schlüssel beträgt bis zu 15 Meter in alle Richtungen)... Die Schlüssel pingen sonst ständig das Auto an und wecken es somit....

    Wer jetzt sowas schon anbietet, muss für meine Begriffe mehr wissen oder weiß jetzt schon, dass er mit dem Lockangebot kein Verlust macht sondern einen größeren Gewinn.

    Da kommt safe etwas grosses in 2026... der Co2/to Preis erhöht sich um ca. 10€ .. das bedeutet das die THG Quoten auf jeden Fall steigen werden. ich denke, dass die Preise ziemlich sicher die 200€ Marke knacken werden für ein Jahr... im Schnitt, nicht in der Spitze.

    Ich habe mal ein Auto für meinen Sohn gekauft, alles scheinbar i.O gewesen... Auf der Heimfahrt war dann die Servolenkung trocken gelaufen... Schlauch war geplatzt... 450km Anfahrt wäre das gewesen... Kurzes Telefonat, und er liess das AUto ohne Murren abholen.... Solche Händler gibts zum Glück auch noch....

    Wir waren selbst mal Ferienhausvermieter und fanden es ein Unding, wenn ungefragt, der Strom "geklaut" wurde. In den Übernachtungspreisen ist der übliche Verbrauch von Gas/Wasser/Strom einkalkuliert. Wenn nun einer hingeht und tagtäglich sein Kfz an der alten niederländischen Steckdose lädt, kostet mich das letztlich mehr als ich durch die Vermietung einnehme - naja, fast und gerade in der Nebensaison.

    ich glaube, dass der durchschnittliche Ferienhaus-Vermieter einen Stromzähler für das Ferienhaus hat, und den Anfangsbestand und später den Endbestand aufschreibt, und in das Abnahmeprotokoll reinschreibt. Dann wärs mir egal ob die Besucher ein NSA/CIA Rechenzentrum betreiben.... So Schätzungen ins Blaue ("der übliche Verbrauch") mag der Kunde normalerweise nicht.

    "richtige" Motorradfahrer haben ja häufiger zusätzlich Fernlicht eingeschaltet.....und betreiben zur besseren Sichtbarkeit oftmals, ebenfalls illegal, Nebelscheinwerfer...


    Zudem erscheint Tagfahrlicht am Tag z.Teil für den Gegenverkehr heller, als Abblendlicht....

    Bei meiner BMW R1250RT aus 2022 mit originalen zusätzlichen Lichtern unten an den Sturzbügeln (OEM Polizeiversion) steht dazu in der BA, dass das "Zusatzbeleuchtung" sei...nix Nebelleuchten.

    Die AGB sind irrelevant. Ausschlaggebend ist deutsches Gesetz, das ja auch regelt, dass man nicht zur Vertragswerkstatt fahren muss.
    Zur Erfüllung der Garantiebedingungen, ist es bindend, eine Inspektion/Wartung nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Wird ein Punkt dieser Vorgaben nicht erfüllt/ausgeführt, weil der Kunde das so möchte, entspricht die Arbeit formell nicht mehr den Herstellervorgaben.
    Da geht es nicht um technische Zusammenhänge etc., sondern um die Einhaltung formeller Vorgaben.
    Das kann man hinterfragen, ist aber sinnlos. Da ich selbst Fachexperte im Bereich Gewährleistung, Garantie und Sachmangelhaftung bin, kann ich nur sagen, dass man irgendwo halt abgrenzen muss ;) Da gibt es keine Ressourcen, um jeden Fall einzeln zu bewerten. Und der Hersteller hat nun mal auch ein Interesse, wirtschaftlich zu arbeiten. Sei es durch die Minimierung von Garantieansprüchen oder durch die Einnahmen aus Wartung.

    Ich würde aber anzweifeln, dass ein deutsches Gericht dem Hersteller stattgibt, eine Gewährleistung abzulehnen, weil man selbst einen Innenraumfilter ausgetauscht hat. Das Teil wird zum Fahren nicht benötigt, ist nicht wirklich sicherheitsrelevant, und hat technisch nichts mit der Betriebsfähigkeit des Wagens zu tun. Anders als zum Beispiel, wenn man das Öl beim Treibstofffahrzeug selbst wechselt.


    Es sprechen ausserdem noch andere Dinge gegen diese Ansicht:


    1. Der Austausch des I-Filters bedarf keiner besonderen technischen Fähigkeiten und Grundkenntnisse, da meist auch Anleitungen anbei liegen. (Hier ist zu beachten, dass das Vorhandensein einer Anleitung bereits dafür spricht, einem durchschnittlich begabten Menschen den Austausch zu ermöglichen. Für einen Ölwechsel am Motor oder vielleicht sogar am Getriebe (besonders wenn man vorhätte, irgendwelche Simmerringe im Getriebe zu tauschen) kommt man an solche Anleitungen IN DER REGEL nicht so ohne weiteres heran (ausser man weiss welche Fachliteratur man sich besorgen muss.))

    2. Der Luftfilter ist in den Fahrzeugen, die ich bisher fahren konnte, fast ausnahmslos ohne Werkzeug zu erreichen gewesen. Entweder muss man Plastikriegel zur Seite schieben, um einen Deckel abzunehmen, oder einen Verschluss drehen. (Ja ich weiss es gibt Fahrzeuge, bei denen man Torxschrauben aufdrehen muss, aber selbst das sollte ohne Mechatronikerausbildung möglich sein.

    3. Die Rechtssprechung in Deutschland besagt, dass eine Wartung, die nach Herstellervorgaben erfolgt (bezüglich verwendeter Teile, Vorgehensweise und Intervalle) eben gerade nicht zum erlöschen der Garantie/Gewährleistung führen darf. Wichtig ist dabei aber das man nachweisen kann, alles nach Herstellervorgabe gemacht zu haben. Dieser Nachweis dürfte bei einem Innenraumfilterwechsel (vielleicht sogar mit beiliegender Papieranleitung) nicht so schwer sein.

    Wenn das jetzt ein Ölwechsel wäre, könnte man noch argumentieren, da wäre das falsche Öl drin, und dann müsste jemand das Öl analysieren usw.... Bei einem OEM Markenfilter (zb MANN) würde ich den Nachweis als erbracht sehen.


    Und ob man dabei die Herstellervorgabe missachtet haben soll, weil man einen Deckel kaputt gemacht hat, würde ich jetzt nicht als ausschlaggebend betrachten. Das wäre ein zu geringfügiger Schaden, der widerum nicht das Gesamtfahrzeug und dessen Betriebsfähigkeit beeinträchtigt.

    Winter 21 Zoll?

    Sommer 19 Zoll?


    By the way: Wir sind hier beim Verbrauch 80x, Du fährst aber einen 80er, oder?

    Ich habe auf die Frage ehrlich gesagt gewartet: das Auto wurde mit den 19 Zoll regulus auf Sommerreifen ausgeliefert. Eigentlich wollte ich die 21 Zoll Betria drauf haben. Auf einen Reifen Tausch noch bevor ich das Auto abnehme, haben die sich leider nicht eingelassen. Deshalb habe ich jetzt 19 Zoll Sommerreifen und 21 Zoll Winterreifen und warte darauf, bis jeweils ein Satz reifen verschlissen ist, und tausche dann entsprechend Sommer gegen Winterreifen, und umgekehrt.


    Es geht zwar um den 80x, aber um eine Einschätzung über den Verbrauch zu treffen muss man eben auch die Topographie beachten, unabhängig vom Fahrzeugmodell. 😉