Für den Chef sind die laufenden Kosten (v.a. Leasingrate) interessant. Diese korreliert manchmal nicht mit dem BLP.
Beiträge von Rumpelkammer
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Es wird auch darauf ankommen, ob irgendwelche zwielichtigen Gestalten wie bei den Corona-Testzentren und Corona-Hilfen Gelder für Anlagen beantragt haben, die es so nicht gibt.
Sollte sich herausstellen (Stichproben, Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften etc.) das hier getrickst wurde, dürften die Kontrollen tiefer gehen.
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Ich nehme an, dass du Windows benutzt, dafür brauchst du einen ssh-Client wie bspw. PuTTY, um dich auf dem Schächtelchen anzumelden. (Anwesende Windows-Nutzer mögen mich korrigieren, sollte man PuTTY nicht mehr oder was anderes benötigen.)
Putty ist wahrscheinlich das bekannteste Tool für SSH-Verbindungen.
Es gibt aber auch mit Windows Boardmitteln: PowerShell.
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Wo stehen da Bußgelder, oder das Recht, Preisdifferenzen einzufordern?
Da sagt Dir dann der Vermieter (obwohl Du oben von Nicht-Wohngebäuden sprichst): „Bei mir würde der Strom 1,50 je kWh kosten. Dann bekommt er also Geld von Dir, wenn Du günstiger lädst, nicht bei ihm?
Bis zu 10.000 € Bußgeld von staatlicher Seite.
Als Mieter kürze ich dann halt den Mietzins für den Mangel.
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Bei Nicht-Wohngebäuden ist eine weitere Veschärfung bis 2027 vrogesehen (https://www.elektromobilitaet.nrw/infos/geig/).
Als juristischer Laie würde ich dreist argumentieren:
Wenn keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht, kann ich entweder die Gesamtkosten oder den Differenzbetrag (Wallbox: 30ct, EnBW Adhoc: 89ct) dem Vermieter in Rechnung stellen.
Frage ist halt, ob man nicht durch ein freundlichen Gespräch mit dem Hinweis auf das Bußgeld mehr erreicht.
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Aus Kundensicht kann man nur hoffen, dass die freigewordenen Ressourcen auf die Verbesserung des bestehenden Systems (Batterievorkonditionierung, Berücksichtigung Topographie für Ladeplanung. Routenplanung mit individuell auswählbaren ladeanbieter).
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Wollt das mit Aral mal ausprobieren, da kommt in den tiefen dann ne Fehlermeldung, dass die Microsoft Azure Cloud wegen technischer Probleme nicht verfügbar ist und die Mitgliedsnummer nicht gecheckt werden kann

Wenn ich mich durch den Kritis-Fragebogen (https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/) des BSI klicke, wird es bei der Frage auf Seite 6 "Bietet das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an, die einer der in Anlage 1 der NIS-2-Richtlinie bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen ist?" lustig. Im verlinkten Dokument (https://www.bsi.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=6) sind unter Energie/Elektrizität auch Ladeanbieter genannt (Betreiber von Ladepunkten, die für die Verwaltung und den Betrieb eines Ladepunkts zuständig sind und Endnutzern einen Aufladedienst erbringen, auch im Namen und Auftrag eines Mobilitätsdienstleisters). Die Anbieter werden sicher einen Umsatz von mehr als 10 Mio. machen. Ergo greift Artikel 4: Pflicht zur Umsetzung von Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen.
Ich bin mal gespannt, wie die ganzen Unternehmen argumentieren, um Azure und allgemein Microsoft-Produkte zu nutzen. Nachdem was da alles in den letzten Wochen und Monaten passiert ist ...
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Dann schreib Skoda direkt an. Die Vorgeschichte mit dem Händler würde ich dabei nicht erwähnen. Eher das du auf Berichte gestoßen bist, dass die öfter kaputt gehen. Hat der Taxifahrer nicht mittlerweile die dritten?
Kulanzantrag ist für den Händler immer mit Arbeit zu tun, für die er tendenzlich eher schlecht bis gar nicht bezahlt wird.
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Wenn ich bei der Suche "McDonalds" eingebe, zeigt der mir verfügbare Standorte in der Nähe. Wenn ich aus der Karte rauszoome, werden weitere angezeigt.
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