Wollt das mit Aral mal ausprobieren, da kommt in den tiefen dann ne Fehlermeldung, dass die Microsoft Azure Cloud wegen technischer Probleme nicht verfügbar ist und die Mitgliedsnummer nicht gecheckt werden kann
Wenn ich mich durch den Kritis-Fragebogen (https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/) des BSI klicke, wird es bei der Frage auf Seite 6 "Bietet das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an, die einer der in Anlage 1 der NIS-2-Richtlinie bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen ist?" lustig. Im verlinkten Dokument (https://www.bsi.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=6) sind unter Energie/Elektrizität auch Ladeanbieter genannt (Betreiber von Ladepunkten, die für die Verwaltung und den Betrieb eines Ladepunkts zuständig sind und Endnutzern einen Aufladedienst erbringen, auch im Namen und Auftrag eines Mobilitätsdienstleisters). Die Anbieter werden sicher einen Umsatz von mehr als 10 Mio. machen. Ergo greift Artikel 4: Pflicht zur Umsetzung von Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen.
Ich bin mal gespannt, wie die ganzen Unternehmen argumentieren, um Azure und allgemein Microsoft-Produkte zu nutzen. Nachdem was da alles in den letzten Wochen und Monaten passiert ist ...