Weil die Polizei keine Daten veröffentlichen darf, wo ihre Einsätze sind, weil darüber eine Identifizierung möglich ist.
Bsp.: Die Polizei Hamburg fährt mehrfach von der Wache zur Adresse X und dann wieder zurück. Dann aber geht es an einem Tag von Adresse X zur JVA. Danach höre die Fahrten zur Adresse X auf. Gebe ich bei Google dann Adresse X ein, finde ich den Eintrag, dass dort Herr O*** Sch*** wohnt.
Für den Verstoß spielt es keine Rolle, ob die Polizei es wissentlich oder unwissentlich getan hat. Das kann aber Einfluss auf die Strafzumessung haben.
Neben der Polizei Hamburg sind in Deutschland weitere Polizeibehörden betroffen. Aber auch die Polizei in der Schweiz, Belgien, Niederlande und Schweden ist im Datenleck enthalten. Wenn es dort zu Ermittlungen kommt, hat das auch Auswirkungen auf Deutschland. Die GDPR, also EU-weite Richtlinie der DSGVO, gilt mit Ausnahme der Schweiz auch in diesen Ländern. Der LfD Niedersachsen kann wohl schlecht zu dem Ergebnis kommen, dass eigentlich alles bis auf ganz kleine Mängel okay ist, während die Behörden in den anderen Ländern eine Liste mit Fehlern zusammenstellen.