Der Michael hat vom Petitionsauschuss leider keine Ladekarte bekommen. Er hat sich die Begrünung gut durchgelesen und einen neuen Ansatzpunkt gefunden: Klage nach BGB!
Er hat bei EnBW sowohl Adhoc als auch als registrierter Kunde geladen. Unterschiedliche Ladepreise und ein kleiner Rant gegen EnBW.
Die Differenz ergeben 29ct. Diese überlegt er einzuklagen:
(gleiches Video, aber Timestamps zum Springen).
Der Typ ist zwar kein Diplomat, aber auch nicht auf den Kopf gefallen. Streitwert klein halten, so dass bei einer Niederlage die Kosten gering bleiben. Gleichzeitig dadurch auch Klage vor AG möglich, so dass er sich selbst vertreten kann.
Ich schätze den auch so ein, dass er einem Vergleich (z.B. lebenslanges kostenloses Laden bei EnBW) ablehnen wird, sondern ein erstinstanzliches Urteil. Da ich kein Jurist bin, kann ich sagen, ob EnBW als Beklagte durch Zahlung der Summe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Zustimmung des Gerichts die Klage abwenden kann.