Wie sieht es eigentlich bei eingereichten Privatrechnungen mit der Mehrwertsteuer bzw. deren Erstattung aus? Könnte ein weiteres Argument pro DKV (und anderer Firmen.Ladekarten) vs. privater Abrechnung sein.
Ist wohl abziehbar, weil es ein durchlaufender Posten ist, dessen Leistungsempfänger der AG ist.
Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG
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Das Problem beim Bezahlen durch AN und dann Erstattung durch AG ist neben dem Aufwand, dass das ein Einfallstor ist, um Abgaben und Steuern zu hintergehen. Das Finanzamt guckt sich so etwas gerne an. Bei wenigen AN kann man das noch irgendwie begründen. Bei 30 PKW sieht das dann schon komisch aus. Am besten noch einen einen bar bezahlten Tankvorgang. Zum Glück ist die Zahlung beim Laden ausschließlich digital.