Dann erhelle uns und lass uns nicht unwissend sterben.
Es ist eigentlich nicht mehr, als ich geschrieben habe. Über meinen Energieversorger erweitere ich meinen Vertrag indem ich die IDs meiner Fahrzeuge angebe. Ob mein Energieversorger für mich einen Pauschalpreis für alle Fahrstromanbieter oder Einzelpreise für z.B. IONITY ausgehandelt hat, bleibt ihm überlassen. Ich wähle ja den Energieversorger aus.
Ich stecke mein Fahrzeug an irgendeine Ladesäule und der Ladevorgang beginnt. Eine Preisanzeige und eine Bezahlmöglichkeit an der Säule wird nicht benötigt. Daten wie die geladene Energiemenge, die Ladeleistung und der aufgelaufene Betrag werden im Fahrzeugdisplay angezeigt und im Fahrzeug aufgezeichnet.
„Irgendeine Ladesäule“ kann auch eine in der Tiefgarage meines Vermieters sein.
Oder auf dem Garagenhof, der einen eigenen Stromanschluss von den Stadtwerken erhält.
Oder an der Parkbucht vor meiner Wohnung.
Oder oder oder…
Ich habe EINE Übersicht, über alle meine Ladevorgänge (zur Abrechnung mit dem Arbeitgeber oder weil es mich interessiert).
Hätte man also jetzt statt der neuen Ladesäulenverordnung festgelegt, dass alle ab 1.7.2022 neu gebauten Säulen und neu zugelassenen Fahrzeuge Plug&Charge unterstützen müssen, wären wir sehr viel schneller an diesem Ziel.
Die jetzige Gesetzgebung führt zu noch komplexeren, fehleranfälligeren, teureren und schwerer zu bedienenden Ladesäulen, die auf Jahre hinaus in der Fläche nicht verfügbar sein werden. Bestehende müssen ja nicht umgerüstet werden. Also fahre ich weiter mit mindestens drei Ladekarten durch die Gegend und Plug&Charge verzögert sich weiter, weil der Termin 1.7.2023 gehalten werden muss und Ressourcen entsprechend eingeplant werden.
Kermit: Es spricht nichts dagegen, dass die bestehenden Fahrzeuge die Ladekarten weiter benutzen oder im Fall der MEB-Plattform mit P&C nachgerüstet werden.
Ich hoffe, ich konnte es etwas verständlicher rüberbringen.