Beiträge von ichderarnd
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Flash1986: Vermutlich könnte man über das Auslesen des zuständigen Steuergerätes (BMS) mehr Klarheit schaffen.
Meines Erachtens gibt es zwei Indizien dafür, dass oben und unten beim tatsächlichen SOC gekappt wird:
- Die Nettokapazität liegt deutlich unter der Bruttokapazität der Batterie. Da eine gewisse Zellspannung beim Entladen nicht unterschritten werden darf, lässt das BMS immer ausreichend Restladung übrig.
- Ist die Fahrzeugbatterie laut Anzeige auf 100% geladen, kann trotzdem noch etwas rekuperiert werden. Das würde das BMS nicht zulassen wenn die Zellspannung bereits das Maximum erreicht hätte.
Offen bleibt, wieviel Prozent sind es jeweils am oberen und unteren Ende des SOC. Ist aber eigentlich gar nicht so wichtig. Nutzbar sind 77 kWh und das ist entscheidend.
Edit: Beim iV 60 entsprechend 58 kWh. Sehe gerade, dass Du den 60er hast.
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Zwischenstand:
Ich war heute Morgen zunächst bei der Dekra. Mich hat interessiert, was sie dazu sagen. Es war dann erst einiges Kopfschütteln und Kratzen am Kopf dabei. Fazit: Der Gutachter, der das Gutachten für den Felgenhersteller erstellt hat, hat den Anhängerbetrieb bzw. das Kleingedruckte im COC übersehen. Die entsprechende Auflage fehlt schlicht in der ABE. Dem Reifenhändler kann man daher nur bedingt einen Vorwurf machen.
Anschließend war ich beim Reifenhändler. Der hat sich ebenfalls lange mit dem Thema beschäftigt und kam dann zu dem gleichen Schluss. Dass meine Räder da jetzt schon fertig montiert liegen, ist für den Filialleiter erstmal kein Problem. Da wird es eine Lösung geben. Er will das Ganze aber zuvor am kommenden Montag mit dem Felgenhersteller klären. Meines Erachtens auch der richtige Weg, da werden ja noch weitere in diese Falle tappen.
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Das ist halt so ein Zwiespalt. Der Einzelhandel argumentiert gerne mit Kundenberatung gegen den Onlinehandel. Aber wenn sowas dabei raus kommt, kann man sich das in die Haare schmieren. Sehr ärgerlich. Berichte mal, was dein Reifenhändler dazu sagt.
Aber bei mir hinkts beim Onlinehandel dafür im Versand. Fehler können überall passieren... ?♂️
Ja, ich beneide Dich als Dreibeiner auch nicht. Mit Deinem Paketdienst habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht.
Ich werde berichten, was in meiner Sache rausgekommen ist.
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Steht unter Punkt 52. Anmerkungen:
...###NO 16.2.: with trailer axle 2:+56kg##
und hat auch den Weg in den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 2 gefunden: *7.2/8.2: +56 b. Anhängerbetrieb*
Ja, jetzt sehe ich das Kleingedruckte auch…
Das ist unglaublich und auch mein Reifenhändler hat das nicht gesehen. Ich kann‘s ihm nichtmal verübeln.
Das heißt jetzt auf Deutsch: bleibt die Kupplung leer, haben die Räder ABE, ist ein Hänger oder ein Fahrradträger auf dem Haken dann darf ich den Enyaq auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegen auch wenn der Kofferraum leer ist?

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Laut CoC hat der iV80 auf der Hinterachse 1490kg + 56kg bei AHK. Sind also 1546kg. Geteilt durch 2 ergibt 773kg.
Stella, ich muss nochmal nachfragen: Woher kommen die +56 kg? In meinem COC stehen 1490 für die Hinterachse. Also eine max. Traglast von 745 kg pro Rad. Es steht dort nichts über weitere 56 kg. Die tatsächliche Masse ist mit 2205 kg angegeben. Darin werden die AHK, das Panoramadach etc. enthalten sein.
Die Stützlast von 75 kg müsste m.E. zu den 2205 kg dazugerechnet werden wenn ein Hänger dran ist und kann die max. Achslast nicht verändern.
Hintergrund der Frage: Meine Winterfelgen haben eine ABE für den Enyaq 50, 60, 80, 80x und RS. Die zulässige Radlast ist mit 750 kg angegeben.
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Wir nehmen den Ladeziegel aus dem e-Golf auch für den Enyaq.
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Kurze Frage zur Klarstellung (Tippfehler?): Du hast Dich abgeschnallt? Also nicht den Gurt hinter Dir wieder angeschnallt?