Beiträge von Misterdublex

    West-Ost : Hatte doch zuletzt mehrfach erläutert, dass der genaue Stichtag noch gar nicht bekannt gewesen ist. Ich halte ihn da für eine seriöse Quelle.


    Sobald ab heute (28.08.2023) + 4 bis 6 Wochen irgendwer einen Enyaq mit ME 4.0 ausgeliefert bekommen hat, sind wir schlauer.


    Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn unser iV50 MJ24 würde und ME 4.0 an Bord hätte. Glaube ich aber nicht wirklich dran. Denn die Annahme: Alle iV50 vor dem MJ24 zu produzieren, halte ich für sehr realistisch, auch wenn das jetzt scheinbar noch bis Ende November dauern würde, bis dann die Umstellung wäre.

    Aufgrund der ganzen offtopic Themen hier im Thread habe ich gerade auf die schnelle nicht gefunden, ob das schon bekannt ist, aber falls nicht:


    Laut meines Händlers ist die Umstellung auf MY24 bereits erfolgt und die jetzt produzierten werden als MY24 produziert.

    Was genau in dem Update enthalten ist, weiß ich aber immer noch nicht😅

    Das kann ich mir vorstellen. Das passt auch zu meinem Beitrag auf dieser Seite:



    Unser iV50 (Clever, Panoramaschiebedach, Gepäcknetztrennwand) soll jetzt nämlich erst Ende November/Mitte Dezember kommen. Würden die tatsächlich mit dem MJ24 warten bis alle iV50 gebaut sind, dann würde MJ24 wahrscheinlich nichteinmal in der KW47 gestartet sein. Annahme: 2-4 Wochen Lieferzeit für unseren, zurückgerechnet ab Mitte 12/2023 und dann müsste man schon annehmen, dass unser iV50 einer der letztgebauten sein würde.

    Ich habe heute einen Anruf vom Autohaus bekommen:


    Unser iV50 (Clever, Gepäcknetztrennwand, Panoramaschiebedach) kann so, wie Ende Juli 2023 bestellt, nicht gebaut werden. Die Serienfelge "Regulus Aero" ist nicht lieferbar. Vorbehaltlich meiner Zustimmung wird auf "Proteus Silber" umgestellt. (habe mal "ja" gesagt).


    Die Lieferung ist nun Ende November/Mitte Dezember vorgesehen.


    Würde ich jetzt mal von 2-4 Wochen Transportweg ausgehen, dann würde der wahrscheinlich Mitte/Ende November produziert werden.


    Es gibt ja die Theorie, dass alle iV50 vor dem Modelljahreswechsel zu 24 gebaut werden sollen, dann könnte man daraus ja ableiten, wonach der Modelljahreswechsel dann nicht vor der KW47 wäre. Es sei denn man verzichtet auf die Theorie, wonach die iV50 alle vor dem Modelljahreswechsel gebaut werden sollen.

    Ich halte das für einen Preis der im Rahmen ist.


    Eine AHK für den iV50 wäre somit preislich auf dem selben Niveau, wie die anderen, für die eine Typengenehmigung nachträglich erteilt wurde.


    Wenn man mal vergleicht, dann kostet die Brink AHK für den iV60 knapp 400 € und die von Westfalia Automotive zwischen 700 und 800 €.


    Wenn man jetzt die Westfalia für den doppelten Preis und das sind dann nur 800 € am iV50 montieren kann, dann finde ich das gar nicht so schlecht.

    Quincy67 :

    Der VW ID.4 Pure hat ja im MJ23 (bei gleichen Leistungsdaten) wohl auch eine Freigabe erhalten.


    Mir geht es gar nicht mal so sehr um die Anhängelast, sondern vielmehr um mehr als 60 kg Stützlast für Fahrräder.


    2.000 € sind immer noch weniger, als 6.000 €.


    Die AHK für Fahrradträger an unserem VW e-Golf lag auch bei 1.000 €. Die AHK für den Cupra Born/VW ID.3 auch bei ca. 1.500 € zzgl. Einbau.


    Die für den BMW i3 liegt ebenfalls in dem Bereich.

    A 662 E :

    Genau. Weil es eben die von Westfalia Automotiv gibt, habe ich mit denen auch Kontakt aufgenommen. Der Vorteil wäre:


    - AHK besteht schon, damit schon eine Prüfung nach ECE R55,

    - Weil die Bodengruppe gleich ist, wäre noch zu prüfen, ob die Befestigungspunkte für den Fahrzeugtyp nachträglich zugelassen werden können oder es gar schon sind, weil die Typgenehmigung variantenübergreifend ist.


    Deswegen probiere ich es so, wie Misterdotcom beim Cupra Born und VW ID.3. Da hat Cupra/VW auch "nein" gesagt und da liegt die Genehmigung nun vor, da technische Gründe nicht dagegeben gesprochen haben. ;)

    Das dauert halt eine Weile und wenn sich 20-40 iV50er finden, die mitmachen würden, dann gehe ich das Projekt definiv an.


    Umsetzen wird man das definitiv können, egal ob Skoda das passt oder nicht. Man muss nur das Kapital in die Hand nehmen.


    Ich dachte z.B. an eine Genossenschaft zur Umsetzung, wo sich 20-40 Leute zusammen tun, mit dem Ziel: Projektumsetzung oder die Gründung einer UG/GmbH mit 20-40 Gesellschaftern.


    Wenn jeder 1.000-2.000 € in den Ring wirft (kein unüblicher Preis für eine AHK), dann könnte das funktionieren.

    Nach weiteren Recherchen liegen die Kosten für die Zulassung, wenn bei 0 begonnen werden muss bei ca. 20.000 bis 40.000 €. Dann wird erforderlich:


    - Neukonstruktion einer AHK,

    - Prüfung der AHK,

    - Prüfung des Fahrzeugs.


    Wenn man das Projekt zum Selbstkostenpreis anstoßen würde, dann bräuchte es 20-40 willige iV50-Nutzer und Nutzerinnen, die bereit wären 1.000-2.000 € für eine AHK am zu investieren. Erheblich günstiger würde es, wenn auf die Prüfung der AHK und des Fahrzeugs verzichtet werden könnte, wenn auf bekannte Daten zurück gegriffen würde.


    Der TÜV Süd hat in solchen Verfahren bereits Erfahrung. Diesen habe ich nun angefragt.


    Ich könnte mir vorstellen, für das Projekt im Zweifelsfall eine Gesellschaft zu gründen und ggf. eine Crowdfounding-Kampagne anzustoßen.

    Auch hatte ich mich mit einem Prüfdienstleister in Verbindung gesetzt. Jetzt die Antwort:


    Welche Prüfungen notwendig sind, hängt normalerweise davon ab, ob Befestigungspunkte für den Fahrzeugtyp freigegeben sind oder nicht. Wenn ja, muss nur die AHK nach ECE R55 geprüft werden (sollte aber bei einem existierenden Modell eigentlich schon erledigt sein).


    Wenn die Befestigungspunkte am Fahrzeug nicht freigegeben sind, muss noch das Fahrzeug selbst geprüft werden.



    Ich kann Ihnen nur die Email vom TÜV-Süd , mit dem wir viel zusammenarbeiten weiterleiten.


    Jetzt gilt es herauszufinden, ob am iV50 die Befestigungspunkte freigegeben sind oder, ob es eine allgemeine Freigabe für das Modell Enyaq gibt.

    Zwischenzeitlich habe ich die Erkenntnis erhalten, dass bei Fahrzeugen VW ID.4 Pure (teils) eine Anhängelast von 1.000 kg gebremst und 750 kg ungebremst eingetragen ist, obwohl ab Werk keine AHK bestellbar war.


    Da die Fahrzeuge sehr verwand sind, scheint es mit beim Enyaq iV50 tatsächlich nur ein formeller Aspekt zu sein.


    Ich habe beim KBA nun angefragt, wie umfangreich das Verfahren zur Typengenehmigung in diesem Einzelfall sein muss. Ob es ausreichend ist , über einen Analogieschluss vom iV60/80 auf den iV50 eine Anhänge- und Stützlast, mit dem Gutachten einer Prüforganisation, einen Nachtrag zur Typengenehmigung zu erwirken.