ja, hatte ich nicht mehr erinnert.
Den Wert hattest du m.E. schon mal genannt. Das ist schon eine deutliche Einschränkung, wenn man mehr als 750kg nur bis 8% ziehen darf.
Umso weniger macht das um 60kg "überhöhte" zul Zug-Gesamtgewicht Sinn.
Leider steht nicht an jedem Berg dran, wie steil er ist. 😉
Ob die zuständige Überwachungsbehörde, die passenden Messgeräte dabei hat und ob es einem Fahrzeugführer, ohne technisches Equipment überhaupt möglich ist, die Steigung einer Straße zu vermessen, bevor er sie in Angriff nimmt, steht auf einem anderen Blatt.