Das war aber eindeutig eine Versicherung, auch wenn die sich Anschluss-Garantie nennt.
Wenn man ein Garantieverlängerung als Option bei der Konfiguration des Neu-Fz wählt, ist das eine "echte" verlängerte Werksgarantie, für die es keine Versicherungsscheine o.ä. gbt und die definitiv, wie die Standard-Werksgarantie auch, ausschließlich an das Fz und nicht an den Halter gebunden ist.
Die ist Teil der Fahrzeugausstattung und taucht demensprechend, z.B. in der Aufttragsbestätigung für das Fahrzeug unter "Mehrausstattungen" inkl. Ausstattungskürzel auf.
Hast du eine belastbare Quelle für deine Behauptung im ersten Satz?
Nein, hast du nicht, du bist definitiv nicht daneben gesessen, als die Verträge/Aufträge etc. unterschrieben wurden - ich sollte das zweifelsfrei wissen 
Interessant ist, dass du danach das beschreibst, was in meinen Fällen (insgesamt 4x die "Mehrausstattung" für 4 Skoda Neuwagen, ausgewiesen auf der AB) zutrifft, obwohl du zunächst . . . s.o.
In meinem Umfeld wird sowas gerne als Dampfplaudern bezeichnet, mir fehlt aktuell ein etwas freundlicherer Begriff.
Wichtig ist: es hat immer reibungslos funktioniert, bei irgendwelchen Reparaturen nach den ersten zwei Jahren hat meine Werkstatt (Kommentar immer der gleiche: "Das läuft ja wie immer auf Garantieverlängerung") direkt mit dem Skoda Versicherungsdienst abgerechnet, die wiederum haben mich innerhalb von 3 Wochen darüber informiert, was in welcher Höhe reguliert wurde - solange es da keine Auseinandersetzung juristischer Natur gibt, ist es mir schnuppe, welcher Begriff dafür benutzt wird.
Aber gedanklich behandle ich es wie eine Versicherung, also eine Wette: iss nix, hat man das Geld umsonst ausgegeben - tritt der "Versicherungsfall" ein, kann es jeden Cent wert sein, was zwei Mal der Fall war, die beiden anderen Neuwagen sind noch innerhalb der gesetzlichen Garantie.