Beiträge von Feichti

    Ja, gibt hier einen Thread wo das unfreiwillig getestet wurde, allerdings war da meist "in der Tasche im Kofferaum" als Begründung. Normalerweise sollte der Enyaq erkennen ob der Schlüssel noch im Auto liegt, ob das aber nur für einen bestimmten Bereich gilt (also Fahrerseite, Becherhalter wo man auch den Schlüssel reinlegen muss wenn er nicht erkannt wird), will ich jetzt nicht ausprobieren.

    Ansonsten gibt es natürlich auch Kästchen die das Funksignal abschirmen.

    Also bei meinem Octavia 5E von 2015 geht das. Aber glaub auch nur wenn er im Kofferraum liegt. Sonst nicht.

    Ich mach das immer mit der Werkstatt so. Die hauen den Schlüssel in den Kofferraum, und ich hol das Auto dann nach den Öffnungszeiten ab, mit dem 2ten Schlüssel.

    Was ich vermute: Alle Fahrzeuge werden mit einem Grundbestand ausgeliefert. Warum Volkswagen dort den Basis-Datensatz nicht mal final anhebt, weiss nur der Teufel, aber vermutlich ist das so ab Werk drin und wird bei Initalisierung oder bei Bereitstellung durch den Lieferanten automatisch aufgespielt. Alle Updates werden vermutlich als "Diff"-Updates generiert, d.h. die Datenbank wird nur mit den Änderungen zur Ur-Version aktualisiert, ich gehe nicht davon aus, dass die Autos monatlich das komplette Datenmaterial runterladen, sondern wirklich nur das, was geändert hat bzw. was neu dazukam.


    Dadurch sind die Datenpakete deutlich kleiner und einfacher zu verdauen. Das ist ähnlich, wie bei den Signaturfiles für gängige Virenscanner.

    Das kann gut sein. Aber die könnten ja auch mal den Grundbestand auf eine neuere Version bringe. ==> Weniger Daten die über OTA übertragen werden müssen. Ka wie die MB/GB/TB da an VW/Skoda abgerechnet werden, Aber wahrscheinlich ist es eh Flat also ist es egal was die Autos übertragen.

    Beim Verbrenner sind es um die 700€, richtig?

    Hatte kürzlich diesbezüglich eine Unterhaltung mit einem Enyaq-Fahrer in AT.

    Ist so ähnlich wie bei euch.


    Sachbezug Kraftfahrzeug
    Üblicherweise erfolgt die Bezahlung der Arbeitnehmer/innen in Geld. Die Entlohnung kann aber auch teilweise in Sachleistungen (Sachbezügen) erfolgen. Die…
    www.bmf.gv.at


    "Der Sachbezugswert beträgt monatlich 2 Prozent der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer), maximal aber 960 Euro pro Monat. Ein Sachbezug von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (maximal 720 Euro pro Monat) ist anzusetzen, wenn der CO2-Emissionswert unter einer bestimmten Grenze liegt. Dieser Grenzwert hängt vom Datum der Erstzulassung des Kraftfahrzeuges ab. der Grenzwert liegt im Jahr 2024 bei 129 Gramm pro km.


    Wird das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten benützt, ist der halbe Wert als Sachbezug anzusetzen.

    Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (insbesondere Elektro-Autos) wird kein Sachbezug angesetzt."


    Also wenn das Auto 65000€ kosten würde und unter den Grenzwert wäre, wären es 975€, was ja auch wieder über den 960 Euro pro Monat wären, Und somit 960€ als Sachbezug angesetzt.

    Also bei uns in Österreich hat das Finanzamt für das Kalenderjahr 2024 den Preis auf 33,182 Cent/kWh festgelegt. Den ich als Dienstnehmer meiner Firma für das Firmenauto verrechnen kann. Obwohl ich weniger zahle. 😊



    RIS Dokument


    Findok



    Das Finanzamt in AT legt das immer im Oktober bzw. November fest.



    Selber zahle seit 1.7 aber nur noch 13,68 Cent/kW für 100% Ökostrom.



    Ich habe eine Wallbox die Mess- & eichrechtskonform ist. Da kann ich einen Export machen und werde es dann dieses Jahr mit den 33,182 Cent verrechnen. Und über die Spesen wieder zurückbekommen. Müsste nur mal das Auto jetzt endlich kommen 😉.



    Vorteil ist in Österreich sogar das für das E-Auto als Firmenauto gar keine Kosten für mich als fällig werden. Auch kein € den ich dazu versteuern müsste.

    Mir hat mein Händler (in Österreich) gesagt, dass er das CoC (Konformitätsbescheinigung = Dokument, das für die Anmeldung benötigt wird; früher in Österreich „Typenschein“) aus dem IT-System von Skoda herunterladen kann. Sobald er das aber macht, muss er das Geld für das Fahrzeug an Skoda überweisen. Das macht er natürlich nicht gern, wenn er selbst das Geld vom Kunden noch nicht hat. Da wird nichts von Skoda „gesendet“.

    Ich gehe davon aus, dass das EU-rechtskonform ist. Ich verstehe nicht ganz, weshalb das in Deutschland so ein Thema ist (ist nicht bös gemeint, bin nur echt verwundert).

    Genau das hat mir mein Händler auch gesagt, aber da es bei uns eh über ein Leasing lauft ist das wohl darum kein Problem mit dem Geld.