Und EnBW, selbst Stromproduzent, handel an der Strombörse soviel raus, das genügend übrigbleibt für neue Ladesäulenstandorte.…………….
Es ist schwer zu verstehen, aber das genau ist nicht der Fall. EnBW ist nicht gleich EnBW. Und EnBW steht hier nur beispielhaft.
Die Liberalisierung des Strommarktes aus dem Jahre 1998 führte bewusst zu einer Trennung verschiedener Marktrollen. Dies soll verhindern, dass ein und dasselbe Unternehmen Strom produziert, einkauft und weiterleitet, um Absprachen und Bevorteiligungen zu vermeiden. In der Praxis hat dies zu einer klaren Trennung in vier Marktrollen geführt: Kraftwerksbetreiber, Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Für den Kunden kann es jedoch verwirrend sein, da verschiedene Unternehmen mit ähnlichen Namen alle Marktrollen abzudecken scheinen. Tatsächlich gibt es jedoch eine gesetzlich festgelegte Marktrollentrennung.
Die Unternehmen, die mit Privat- und Gewerbekunden in Kontakt treten und Stromlieferverträge abschließen, agieren in der Marktrolle des Lieferanten. Unternehmen, die Strom produzieren agieren in der Marktrolle der Stromerzeuger, Unternehmen, die den Strom verteilen agieren in der Marktrolle Netzbetreiber, wobei das Hochspannungsnetz eine eigene Marktrolle, ein eigenes Unternehmen, ist. Und dann gibt es noch u.a. die Messstellenbetreiber usw.
Als das damals in Kraft trat, sprach man auch von einer Zerschlagung der großen Stromkonzerne, einer Zerschlagung der Monopolstellungen.
Diese ganzen Unternehmen der unterschiedlichen Marktrollen, sind organisatorisch, betriebswirtschaftlich, informatorisch und rechtlich eigenständige Firmen. Auch wenn sie irgendwo im Namen, im Untertitel, noch EnBW heißen. Alle Firmen müssen eigenständig wirtschaften, sind selbst für Verluste und Gewinne verantwortlich.
Die Marktrollentrennung verhindert genau das beschriebene Szenario, dass es innerhalb von Konzernen wie z.B. EnBW eine Quersubventionierung, Preisabsprachen und dergleichen zwischen Stromerzeugung, Stromverteilung und Stromlieferung gibt.
Die Einhaltung der Marktrollentrennung wird vom Gesetzgeber streng kontrolliert. Bei Verstößen hagelt es sehr empfindliche Strafen in Millionenhöhe.