Nach meiner Kenntnis muss eine WB nur dann durch den Stromlieferanten steuerbar sein, wenn sie 22 KW Leistung hat. Eine 11 KW WB braucht das nicht.
Die Steuerung erfolgt. m.E. im Zählerkasten mit einem Zähler, der mit dem Stromlieferanten "telefonieren" kann.
Das Kabel habe ich selbst verlegt und durch einen Elektriker im Zählerkasten und an der Drehstromdose anschließen lassen. Ich hatte auch eine mobile WB wie von Buexxx bereits begründet gekauft.
Irgendwann sollen alle alten Zähler gegen digitale Zähler ausgetauscht werden. Überlege deshalb, ob du den Zählerkasten nicht zusammen mit der Installation der WB erneuern willst.
Es gibt Drehstromdosen mit integrierter Schuko-Steckdose. An die kann neben der WB ggf. noch ein Repeater angesteckt werden, wenn das WLAN für die Kommunikation zwischen Handy-App und WB oder Auto nicht stark genug sein sollte.
Da hast Du wahrscheinlich was verwechselt. Eine Wallbox mit 11 KW ist beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, eine Wallbox mit 22 KW ist beim Netzbetreiber genehmigungspflichtig.