JB_Sullivan Habe ich was anderes geschrieben?
„Der Strompreis setzt sich dann aus einem Preis pro Kilowattstunde und einem Preis für die höchste 1/4 Stunden Spitze in KW im Abrechnungszeitraum zusammen„. Ich wollte nur nicht so weit ausholen und zu sehr Off topic schreiben.
Der Abrechnungszeitraum kann ein Jahr sein, kann aber auch, bei Kunden mit richtig hohem Leistungsbedarf ein Monat sein.
Das Prinzip der leistungsspitzenbezogenen Abrechnung hat auch nichts mit einer „Netzausbaugebühr“ zu tun, sondern spiegelt den Mechanismus wieder, dass Energie nicht im großen Stil gespeichert werden kann und immer just in Time erzeugt werden muss. Dazu gibt es Kraftwerke für die Grundlast und bei Spitzen müssen andere, schnell reagierende Kraftwerke einspringen. Und dieses Einspringen ist sehr teuer und das lässt man sich über den leistungsbezogenen Teil des Stromabrechnung vergüten. So weit vereinfacht beschrieben.
Der Teil für den Netzausbau, findet sich im Baukostenzuschuss wieder, der bei der Erstellung des Anschlusses pro KW Leistung einmalig in Rechnung gestellt wird, vom Netzbetreiber. Sollte sich später die Leistung erhöhen, wird eine Nachberechnung zum Baukostenzuschuss fällig. Das kennt der ein oder andere vielleicht, der für den Anschluss seiner 21 KW Wallbox zur Kasse gebeten wurde. Der Baukostenzuschuss hat nichts mit einem Zuschuss zu tun, den man bekommt, sondern man muss hier was zahlen.
Den Baukostenzuschuss bezahlt man an den Netzbetreiber, den Strombezug an den Energielieferanten. Seit der Strommarktliberalisierung 1996 durch die EU sind das unterschiedliche Unternehmen.