Beiträge von HAL01

    Setzt Volvo nicht Android Automotive ein?


    Was man auch wieder sieht, viele Softwareprobleme fallen bei Tests und Probefahrten nicht direkt auf, sondern erst im alltäglichen Gebrauch.

    Die Netzbetreiber erlassen solche Regeln nicht aus Selbstnutz, sondern es geht um die Stabilität der Niederspannungsnetze und um die Einhaltung der garantierten Netzspannung. An einem einzelnen Niederspannungskabel hängen mal schnell 100 und mehr Haushalte, da kann nicht jeder machen was er will und der am Ende der Leitung hat nur noch 215 Volt. Und dabei kommt es weniger auf die Art des Gerätes an, also ob Holzspalter oder Wallbox, es geht um Lastgangprofile. Mehrere Wallboxen mit 11-22KW Dauerlast für zig Stunden auf der Leitung sind was anderes wie ein Holzspalter, der sich ein- und ausschaltet.


    Und es geht bei der Sache auch um einen Trend, die Wallboxen werden tendenziell immer mehr und wenn man nicht von Anfang an Regeln aufstellt, dann ist das später technisch nicht mehr einzufangen.


    Ein bisschen Verständnis für die Seite der Netzbetreiber wäre nicht verkehrt.

    Also mal ganz ehrlich. Nach den Fotos verstehe ich die ganze Kritik nicht mehr. Das ist eine für den allgemeinen Verkehr gesperrte Straße, die nur in definierten Ausnahmen befahren werden darf. Beschildert mit dem Schild für Durchfahrt verboten. Die Straße ist auch noch nicht einmal asphaltiert. Und die Forderung ist, dass das Navi diese Straße als normale Straße ausweist. Und dann heißt die Überschrift des Threads „Navigation teilweise völlig unbrauchbar“. Ich weiß nicht was hier völlig unbrauchbar ist und ich hätte für sowas keinen Thread eröffnet. Ich hätte gedacht, Navi, alles richtig gemacht.

    goofy1966 Das habe ich auch nicht gesagt und darum geht es auch gar nicht.


    Es geht um die Gebühren für die Nutzung fremder Infrastruktur, Netznutzungsgebühren usw., der Einfachheit halber Roaminggebühren genannt. Und die werden üblicherweise bei der allgemeinen Stromrechnung, aber auch z.B. bei der Mobilfunktrechnung, transparent dargestellt.


    Beim Mobilfunk hat mittlerweile der Gesetzgeber eingegriffen, seitdem ist das, zumindest in Europa, kein wirkliches Thema mehr.

    Also, die ursprüngliche Frage war ja, welche Marktrolle z.B. EnBW, Maingau EWE und Co an der Ladesäule einnehmen.


    Mit Letztverbraucher ist in dem Zusammenhang derjenige gemeint, der an einer Ladesäule Strom bezieht, aber nicht der, der an der Ladesäule Strom verkauft. EnBW ist an seiner Ladesäule definitiv nicht der Letztverbraucher, sondern der Energielieferant (im o.g. EnWG Link Punkt 15c), der an der Säule den Strom an die Letztverbraucher verkauft.

    EnBW ist ja auf Grund der neuen Preise, an anderen Ladesäulen heftig in der Kritik. Was mich interessieren würde. Wenn EnBW für das DC Laden an einer Shell Ladesäule, bei Nutzung der EnBW Ladekarte/App, dem Kunden 89 Cent / KWh berechnet. Dann steckt ja da hinter, dass Shell für das Abgegeben der Menge KWh und für die Nutzung der Infrastruktur (Säule, Trafo, Zähler etc.) plus Aufwand für die kaufmännische Bearbeitung eine Rechnung an EnBW schickt. Und EnBW gibt das an den Kunden weiter, ist also in den 89 Cent /kWh enthalten.

    Reicht EnBW die Kosten von Shell eins zu eins an den Kunden weiter, also plus eigener Kosten, plus Marge. Und wird hier noch strategisch nachgeholfen? Oder ist Shell der Böse, der EnBW eine vollkommen überhöhte Nutzungsgebühr in Rechnung stellt.

    Das ist alles vollkommen intransparent. Wenn ich mir meine Stromrechnung von zu Hause anschaue, dann ist dort jede einzelne Komponente wie Netznutzungsgebühr, Messentgelt, Steuern, Abgaben usw. exakt aufgeführt. Auch das ist rechtlich genau geregelt, was auf einer Stromrechnung zu stehen hat. Und bei der Rechnung für Ladestrom, auch hier wilder Westen, maximale Intransparenz. Auch hier müsste der Gesetzgeber für Regeln im Sinne des Kunden sorgen.