Was für Marktregeln und welche Transparenz erwartest du?
Das Prinzip unterliegt der Marktwirtschaft!
Wenn jemand etwas irgendwo einkauft, kann er es doch zu einem beliebigen Preis weiterverkaufen!?
Du musst es dann ja nicht abnehmen, wenn dir der Preis dazu nicht gefällt.
Wie hier immer wieder zu lesen ist, gibt es genug Anbieter, die niedrigere Preis aufrufen. Dann
muss man sich auf diese "einschießen"...
Transparenz zu schaffen ist auch deswegen schwierig, da es x verschiedene Anbieter von Ladekarten gibt.
Wie soll für den einzelnen da Transparenz geschaffen werden?
An der Ladesäule kann dir ja höchstens der Preis angezeigt werden, den der Säulenbetreiber aufruft.
Ansonsten helfen die höchstens APPs wie Ladefuchs, solange sie aktuell sind.
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Das sehe ich anders, so einfach ist das nicht. Das ist bei Strom, bei Gas und bei der Telekommunikation, Festnetz und Mobilnetz, im Rahmen der Liberalisierung ja auch geregelt worden. Die Anbieter von leitungsgebundenen Angeboten unterliegen der Aufsicht der Bundesnetzagentur und müssen sich z.B. jedes Jahr ihre Durchleitungsgebühren genehmigen lassen.
Man denke nur mal an den Mobilfunk, was hier alles reguliert wurde und das europaweit im Sinne der Verbraucher.
Man muss genau unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Energieverkauf, der natürlich der freien Marktwirtschaft unterliegt. Hier reguliert der Staat z.B. beim Strom gar nichts. Und auf der anderen Seite die Roaminggebühren, die sich u.a. zusammensetzen aus Durchleitungsgebühren und Gebühren/Kosten für den Betrieb und die Nutzung der Säule und für die Abrechnung. Und diese zweiten Kosten, die gehören, wie beim Gas, Strom, Mobilfunk, Telefon auch, von der Bundesnetzagentut reguliert. D.h. die Betreiber müssten sich den Preisanteil für das Roaming von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen und die BNA verhindert so Preisauswüches.
Übrigens die Genehmigung, z.B. bei Strom und Gas, erfolgt so, dass die Unternehmen ihre gesamten Netzkosten und Betriebskosten gegenüber der BNA offen legen müssen und die BNA entscheidet dann, ob der Preis für Durchleitung gerechtfertigt ist. Die BNA hat den Netzbetreibern in der Vergangenheit auch klare Vorgaben gemacht, wie hoch die Preise maximal sein dürfen.
Wie gesagt , der Energieverkauf als solches ist bei Strom und Gas nicht reguliert, die Durchleitung, also das Roaming, ist seit Jahren vom Staat, der BNA, reguliert. Und so würde ich mir das auch beim Strom fürs Auto wünschen.