Beiträge von HAL01

    EnBW ist ja auf Grund der neuen Preise, an anderen Ladesäulen heftig in der Kritik. Was mich interessieren würde. Wenn EnBW für das DC Laden an einer Shell Ladesäule, bei Nutzung der EnBW Ladekarte/App, dem Kunden 89 Cent / KWh berechnet. Dann steckt ja da hinter, dass Shell für das Abgegeben der Menge KWh und für die Nutzung der Infrastruktur (Säule, Trafo, Zähler etc.) plus Aufwand für die kaufmännische Bearbeitung eine Rechnung an EnBW schickt. Und EnBW gibt das an den Kunden weiter, ist also in den 89 Cent /kWh enthalten.

    Reicht EnBW die Kosten von Shell eins zu eins an den Kunden weiter, also plus eigener Kosten, plus Marge. Und wird hier noch strategisch nachgeholfen? Oder ist Shell der Böse, der EnBW eine vollkommen überhöhte Nutzungsgebühr in Rechnung stellt.

    Das ist alles vollkommen intransparent. Wenn ich mir meine Stromrechnung von zu Hause anschaue, dann ist dort jede einzelne Komponente wie Netznutzungsgebühr, Messentgelt, Steuern, Abgaben usw. exakt aufgeführt. Auch das ist rechtlich genau geregelt, was auf einer Stromrechnung zu stehen hat. Und bei der Rechnung für Ladestrom, auch hier wilder Westen, maximale Intransparenz. Auch hier müsste der Gesetzgeber für Regeln im Sinne des Kunden sorgen.

    Noch eine Ergänzung. Kern der Strommarktliberalisierung von 1996 war, die Aufspaltung der Energieversorger in verschiedene Marktrollen, Energielieferant (Vertrieb) und Netzbetreiber (Infrastruktur). Und die Netzbetreiber wurden verpflichtet alle Lieferanten/Vertrieb, also auch fremde, diskriminierungsfrei, gleich zu behandeln. Heißt, alle Lieferanten bezahlen den gleichen Preis für die Nutzung der Infrastruktur/Netze, auch der Vertrieb aus dem gleichen Konzern. Und die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Regeln und alle Preise der Netzbetreiber müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das geht soweit, dass die Bundesnetzagentur Anreize schafft, die Netzgebühren niedrig zu halten. Das nennt sich dann Regulierung.


    Mich würde interessieren, welcher Marktrolle die Ladesäulen momentan zugeordnet sind. Dem Netzbetreiber oder dem Vertrieb? Eine Regulierung, und somit gleiche Nutzungsgebühren für alle, funktioniert nur, wenn die Säulen, Trafos und die Messtechnik dem Netzbereiber, also der regulierten Marktrolle, zugeordnet wären.

    Bei aller berechtigter Kritik an den Ladepreisen und Tarifstrukturen, darf man das klassische Tankstellengeschäft nicht einfach mit dem Stromverkauf an Ladesäulen vergleichen.


    Der Verkauf von Mineralölprodukten ist komplett anders als der Verkauf leitungsgebundener Energie. Im Gegensatz zum Tankstellengeschäft, wo jeder Anbieter seine eigene Infrastruktur nutzt, nutzen überregional tätige Ladestromanbieter die Infrastruktur, Leitungsnetze, Trafostationen, Messtechnik, Ladesäulen usw., anderer Marktteilnehmer. Und diese anderen Marktteilnehmer möchten für ihr Invest in die Infrastruktur vergütet werden. Hinzu kommt ein hoher kaufmännischer Aufwand für die gegenseitige Verrechnung. Wenn es diese „Infrastruktur-Nutzungsgebühren“/ Roaminggebühren nicht geben würde, dann würde kein Anbieter mehr in seine Ladeinfrastruktur investieren, warum auch, um anderen Anbietern umsonst das Laden ihrer Kunden zu ermöglichen?


    Der Punkt ist nur, dass es für diese Nutzungsgebühren und Verrechnungsgebühren scheinbar keinerlei Marktregeln zu geben scheint und jeder Anbieter hier machen kann was er will. Und einige Anbieter haben jetzt zusätzlich noch entdeckt, dass man die Gebühren strategisch zur Kundenbindung nutzen kann.


    Das einzige was hilft ist, dass die Bundesnetzagentur sich des Themas annimmt und für klare, transparente Regeln sorgt. So wie sie es im Rahmen der Strommarktlliberalisierung (1996) auch beim Haushaltsstrom getan haben. Damals sind die Energieversorger aufgespalten worden in Betreiber der Infrastruktur/Netzbetreiber und in Energielieferanten/Vertriebe. Die Gebühren der Infrastrukturbetreiber/Netzbetreiber werden seitdem von der Bundesnetzagentur reguliert, mit klaren Vorgaben zur Preisgestaltung (Netznutzungsgebühren), die Preise der Energielieferanten/Vertriebe werden nicht reguliert und unterliegen den freien Marktregeln.


    Auf das Ladegeschäft bezogen, müssten die Ladesäulen in der Hand der Netzbetreiber sein und von der Bundesnetzagentur in ihrer Preisgestaltung reguliert werden und der reine Stromverkauf an den Säulen in der Hand der Energielieferanten/Vertriebe sein, natürlich nicht reguliert.


    Ich habe das Gefühl, dass momentan die Infrastruktur/Ladesäulen und der Stromverkauf an den Säulen in einer Hand sind, nämlich in der der Energielieferanten/Vertriebe. Und die diktieren den Gesamtpreis, also auch die Nutzungsgebühren für die Infrastruktur/Roamingpreise.


    Ich hoffe Ihr könnt mir folgen. Zumindest das deutlich wird, dass der Verkauf von leitungsgebundener Energie, besonders in fremden Netzen, viel komplizierter ist als der Benzin- und Dieselverkauf an Tankstellen.

    Als mir bei der Probefahrt mit dem Enyaq dieses unschöne Plastikteil aufgefallen ist, habe ich zuerst gedacht der Enyaq hätte, wie bei einigen BMW, eine Gestensteuerung und die Technik dafür würde sich in dem Plastikteil befinden.

    Für mich ist Ionity durch die aktuellen Preise und durch die Tarifbedingungen gerade attraktiv geworden.


    Wenn ich eine richtige Langstrecke fahre, buche ich vorher den Tarif „Passport Motion“ für 5,99 Euro /Monat und für 49 Cent/KWh. Direkt nach der Buchung in der App kündige ich den Passport sofort wieder in der App, er bleibt dann einen Monat lang gültig. Das alles ist mit wenigen Klicks in der Ionity App zu bewerkstelligen.


    Die 5,99 Euro hat man schnell wieder raus, bzw. für nur 5,99 Euro hat man einen Monat lang eine zusätzliche Option zum Laden. Ich habe schon sinnloser 5,99 Euro ausgegeben.


    Letztens gab es den Passport Motion für 3,99 Euro für den ersten Monat. Das passte zeitlich gerade gut mit einer Urlaubsfahrt von 1300 Km zusammen.

    Das interpretierst Du falsch, Hannes1971

    Faire Preise ohne Abo für alle muss das Ziel sein.

    Schließlich gibt es im Spritbereich auch nicht diesen Abo-Wahnsinn.

    Großkundenkarten wie DKV etc. erhalten gestaffelte Nachlässe. Aber zahlen nicht extra, damit sie billiger kaufen.

    Und das hat, HAL01 , nichts mit zu doof oder zu faul zu tun.

    Ulf007 Ich verstehe die letzte Zeile nicht. Wo habe ich was von doof oder faul geschrieben? Hast Du mich vielleicht verwechselt?

    Dazu passt das Thema der neuen EU Verordnung AFIR, die ab 13. April 2024 greift. Zumindest für neue Säulen. Für DC Säulen über 50 KW gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Nachrüstpflicht.


    AFIR vs. LSV? Was nun beim Aufbau von Ladeinfrastruktur gilt
    Was bedeutet die neue AFIR für Installation und Betrieb von öffentlicher Ladeinfastruktur? Ab wann gilt Kreditkartenpflicht? Wir haben die Antworten.
    www.mobilityhouse.com


    Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Verordnung schon in deutsches Recht übertragen wurde. Aber mittelfristig ist der Weg vorgezeichnet und klar wo die Reise hingeht.

    Und bitte die Arbeitsprozess zur Qualitätssicherung des Kartenanbieters beachten. Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn alle Änderungswünsche von Kunden einfach durchgewinkt werden.


    Was ist, wenn sich reihenweise LKW festfahren, weil ein unbedarfter User irgendeine wilde Änderung ins System gebracht hat oder sich mal eben bei der Klassifizierung der Straße vertan hat oder das ganze nicht verstanden hat.


    Wir reden ja hier von Kartenanbietern, die Karten für ganz Europa oder sogar noch darüber hinaus anbieten. Wieviele Meldungen/Änderungswünsche kommen da wohl am Tag rein? Dazu die ganzen Meldungen von Behörden, Straßenbauämtern usw.. Alles soll ad hoc, am besten in Echtzeit, ins System gepflegt werden, aber bitte fehlerfrei und absolut korrekt. Im Ernst ?? Der Wunsch nach einer Echtzeitkarte, die auch noch von Usern gepflegt werden kann, wird ein Wunschtraum bleiben.


    Wieviel Mitarbeiter sind für die Qualitätssicherung wohl notwendig, und was kostet das? Wer ist bereit für eine Karte wesentlich mehr zu bezahlen?