Beiträge von HAL01

    Software 5.2 gab es aber meines Wissens erst in der zweiten Jahreshälfte 2024, also für MJ25 (so wie bei mir).

    Fahrzeuge ab ca. 07/23 bis ca. 06/24 müssten MJ24 sein und die hatten Software 4.0 bis 4.X, oder?

    Ich finde das auch immer wieder verwirrend und habe es wahrscheinlich jetzt auch wieder falsch wiedergegeben. kW und kWh ist dagegen ja schon fast einfach.

    Das sehe ich auch so! Modelljahr 25, ab Spätsommer 24, und Facelift, ab Frühjahr 25, haben Software 5.x, will sagen 5.2 bzw. 5.4 und aktuell wird wohl schon 5.6 ausgeliefert.


    Und Modelljahr 24, bis Spätsommer 24, wurde mit 4.x ausgeliefert.

    Walter Röhrl hat den Unterschied zwischen Untersteuern und Übersteuern auch mal so erklärt:


    „Übersteuern ist, wenn der Beifahrer Angst hat. Untersteuern, wenn ich Angst habe.“


    Seine Sprüche sind wirklich legendär 🤣

    Es gibt da übrigens so einen Art Merksatz von Walter Röhrl. Siehst Du den Baum kommen, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Hörst Du den Baum nur, hast Übersteuern 🤣🤣

    Da fallen mir direkt zwei weitere Sprüche von Walter Röhrl ein, die dann wohl u.a. beim Übersteuern zutreffen ;) :D


    „Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben“


    „Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!“

    Ich fahre regelmäßig mit einem Fahrradträger auf der AHK, mit zwei e-Bikes beladen. Einen wirklich nennenswerten Mehrverbrauch konnte ich nicht feststellen. Die beiden Räder stehen scheinbar perfekt im Windschatten des Enyaq.


    4 Räder könnten etwas weiter aus dem Windschatten herausragen, aber ich glaube dennoch, dass ein großer Vorteil beim Windschatten bleibt und dass der Verbrauch wesentlich geringer ist als mit einem Dachgepäckträger.

    Ca. 10 Prozent Mehrverbrauch finde ich schon viel. Habe gerade mal nachgesehen, der Michelin CrossClimate 2 als 20 Zoll ist nicht so effizient wie der Pirelli Sommerreifen. Der Michelin hat das Label C und der Pirelli hat das Energielabel A.


    Der Continental AllSeason Contact hat bei gleicher Größe das Label B und liegt zwischen den beiden erstgenannten Reifen.


    Die Energieeffizenz bei Reifen wird in Abstufungen von A - E dargestellt.


    Ich will sagen, es gibt bei Reifen verschiedener Hersteller, und bei gleicher Größe, schon merkliche Unterschiede. Ich fahre den o.g. Conti in 19 Zoll. Bei mir ist der Unterschied im Verbrauch zu den Sommerreifen nicht wirklich feststellbar, so gering ist er.

    Ich hatte mal eine Diskussion mit einer Politesse.


    Folgendes ist geschehen. Ich komme mit meiner Frau aus einer Nachbarstadt zurück zum Parkplatz, ein ganz normaler, großer von der Stadt bewirtschafteter Parkplatz, kein Ladeplatz oder besonderer Parkplatz für E-Fahrzeuge, und an unserem Auto steht eine Politesse und ist gerade dabei ein Knöllchen auszustellen. Geparkt haben wir mit der EasyPark App. Auf meine Frage, was mein Vergehen ist, sagt sie, ich hätte in der EasyPark App ein falsches Kennzeichen hinterlegt, es würde das “E” fehlen. Sie hat mir das auch auf Ihrem Handheld Gerät gezeigt. Ich habe schnell in der App nachgeschaut, in der Tat, ich hatte Wochen vorher, beim Einrichten meines neuen Fahrzeugs in der App, das Kennzeichen ohne “E” eingetippt, wohl aus Versehen, oder warum auch immer. Meine Intervention, dass ein Kennzeichen, ob mit oder ohne “E” nur einmalig ist und nicht mit einem anderen zugelassenen Fahrzeug verwechselt werden kann, ließ sie nicht gelten. Auch nicht, dass das “E” ein freiwilliger Zusatz zum Kennzeichen ist. Sie sagte, sie hätte für genau diesen Fall genaue Anweisungen von ihrem Vorgesetzten und das hieße Knöllchen ausstellen.


    Nach einer wirklich ellenlanger Diskussion habe ich die Dame so weit gebracht, dass sie vom Knöllchen abgesehen hat. Ich bin dabei sehr ruhig und sachlich geblieben, wenn man Mitarbeiter vom OA verbal angeht und/oder laut wird bewirkt man nur das Gegenteil.


    Wären wir nur zwei Minuten später zum Auto gekommen, dann hätte ich das Knöllchen an der Scheibe gehabt und es wäre mir wahrscheinlich nicht gelungen, das Knöllchen im Nachgang ungeschehen zu machen. Das Ordnungsamt hätte mich wahrscheinlich abblitzen lassen.


    Passiert ist das vor etwa 3 Jahren schon.

    Da es sich hierbei aber um eine OWi handelt, hat die Bussgeldstelle durchaus einen Ermessensspielraum (nicht wegen des Verkehrsschildes sondern wegen der Offensichtlichkeit der Sachlage und weil es eine OWi ist), und kann bei begründetem Zweifel an der Rechtmässigkeit des Strafzettels, diesen zurücknehmen. Es liegt hier keine "Ermessensreduzierung auf Null" vor. Das Bedeutet, dass der Strafzettel nicht dringend geboten und erforderlich ist, weil es sich ganz offensichtlich um einen Rechtsirrtum handelt, da der Tesla eindeutig und ohne jeden Zweifel ein E-Auto ist.

    Recht ist, was im Gesetz steht. Und da steht, dass auch Elektroautos ein E-Kennzeichen benötigen, wenn sie an der genannten Stelle stehen wollen. In dem Gesetz steht nicht, ein Elektroauto zu fahren alleine reicht und da steht auch nicht, dass Teslas kein E-Kennzeichen benötigen. Und da steht auch nicht, Produzenten, die ausschließlich E-Autos produzieren benötigen kein E-Kennzeichen.


    Von daher ist es kein Rechtsirrtum, auch wenn man den Sinn des Gesetzes in Zweifel ziehen mag. Man kann auch über Spielräume des Ordnungsamtes diskutieren, oder über „Fingerspitzengefühl“ des Ordnungsamtmitarbeiters. Man kann auch über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit diskutieren, aber Recht bleibt das was im Gesetzestext steht und das ist für alle Beteiligten, vom Betroffenen, vom Ordnungsamt, über die Staatsanwaltschaft bis zum Richter bindend.


    Ich denke, wenn die Frau klagen würde, hätte sie keine Change. Dafür ist der Fall zu eindeutig.


    Das einzige was hilft, das hilft aber der Frau nicht mehr, ist das Gesetz zu ändern, über den politischen Weg.