Beiträge von karl255

    Mir will auch nicht so ganz einleuchten, warum ein Fahrzeug, dass eine 400 Volt Batterie mit 77 kWh Kapazität überhaupt eine 12V Batterie benötigt und warum es dann noch von ihr abhängig ist.

    Im Fahrzeug müsste doch der Strom eigentlich nur über einen Transformator auf 12 Volt gebracht werden (???). Hochvoltbatterie und Bordnetz funktionieren doch beide über Gleichstrom.

    Im Netz gibt es dazu nach Schnellrecherche auch nur geteiltes Unwissen wie "dient als Backup für die Hochvolt-Batterie", "wird zum starten des Elektromotors benötigt".

    Da selbst Tesla eine solche Bordbatterie haben, gehe ich aber davon aus, dass das nicht einfach nur aus dem traditionellen Automobilbau kommt, weil es halt schon immer so funktioniert hat und einfach niemand es anders denkt, sondern dass es handfeste physikalische Gründe dafür gibt.

    Relativ Easy: 400V Gleichspannung => sehr großes Gefahrenpotential, daher wenn nicht aktiv getrennt.

    Nur mal so OT : ...bei unserem e-Golf von 2020 ist da immer noch die erste 12V Batterie drin! Und das Auto wird ausschließlich im Kurzstreckenbetrieb gefahren. Aber ich glaube beim e-Golf wird die 12V auch bei Wallbox-Betrieb über AC mitgeladen. Da war die Technik wohl schon etwas ausgereifter.

    beim Enyaq wird die 12V auch immer geladen wenn der HV Schütz drinnen ist, also auch wenn du über die WB AC lädst oder DC lädst, oder fährst, oder auto aktiv ist oder vorklimatisierung aktiv.....

    ...immerhin das.....und mit der Zeit kannst du dann, aufgrund deiner so gewonnenen Verbrauchserfahrung, vielleicht schon selbst ganz gut einschätzen, wie die Reichweite für deine nächste Fahrt sein wird.

    Für den Enyaq gibt es leider noch keinen Hellseh-Assistenten.....

    natürlich gibts den, der heisst für die auf MEB3 fahrenden Leute ABRP - der schätzt nämlich auch geänderte Verbräuche durch Steigungen und Temperaturen ab.
    Sowie für ab MEB4 das Bordeigene Navi.

    hast du dein Fahrzeug aus Australien weil du meinst dass das dort angezeigt wird?

    Da gabs doch schon vor langer Zeit die Infos, dass die australische seit nur noch Fahrzeuge aus Australien anzeigt.

    /Man kann doch die Akkukapazität oder die Effizienz des Autos oder die wirkliche Reichweite nicht nach der Angabe beurteilen die im Display steht nachdem auf 80% geladen wurde.


    Da hat mein iv80 BJ 9/23 am gleichen Tag einmal 300km und einmal 240km Reichweite. Und was bringt mir das jetzt?


    Bin ich am Vortag nur Ortschaft und bissl Überland gefahren, und lädt man über Nacht auf, steht dann in der Früh bei 80% 300km. Wenn ich dann losfahre und 200-300km nur Autobahn fahre und dann am

    HPC lade oder am Abend daheim dann stehen da 240km Reichweite.


    Und was bringt mir diese Angabe jetzt ausser dass ich weiß, dass sich die Angabe je nach Verbrauch ändert? - Richtig:Nix

    Hat jemand schon was neues gehört wegen dem angeblichen Update dass in KW11 kommen soll und das Problem LWR beheben soll?

    Bei mir laufen jetzt wieder paar Dinge auf, da wollte ich noch wegen LWR warten nicht dass ich dann 2x in die Werkstatt wieder muss.

    - LWR wieder unten und hängt

    - Logo Projektoren beidseitig

    - Rattern Heckklappenmotor

    ???


    Garantie ist doch nie "gesetzlich" (vorgeschrieben), sondern immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.


    Und "nur" Gewährleistung? Die ist oftmals weitergehend als irgendwelche Garantien.

    Jein.

    Auch der Händler kann dir Garantie geben, es muss nicht immer eine Herstellergarantie sein. ZB Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es meist eine 12 monatige Garantie zu den 2 Jahren Gewährleistung dazu.

    Gewährleistung ist in Ö ganz klar im Gesetz geregelt, und da heisst es, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden sein muss, d.h. ein Mangel der erst später auftritt fällt nicht mehr unter Gewährleistung.
    Ergänzend dazu: In den ersten 6 Monaten ist davon auszugehen dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, nach 6 Monaten muss der Käufer jedoch beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
    Unterschreibst du dem Händler dass du das Fahrzeug in mängelfreiem Zustand übernommen hast, dann hast du ab 6 Monate + 1 Tag keinen Anspruch mehr aus der Gewährleistung. Daher gibts dann eben eine erweiterte Garantie.


    Diese Unterscheidung auch im Gesetz gibt es übrigens im deutschsprachigen Raum, ausserhalb eigentlich nicht.