Ist es noch Garantie oder wird die Werkstatt das als Schaden abstempeln (3 Monate 9TKM)
Also primär gibt es doch erstmal die gesetzliche Gewährleistung. Während die Garantie eine freiwillige Leistung ist und an beliebige Bedingungen geknüpft werden kann, ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt: Innerhalb von zwei Jahren darf kein Mangel auftreten, der auf einen baulichen Fehler zurückzuführen ist (zum Beispiel schlechte oder brüchige Clips). Ausnahme sind natürlich Verschleißteile.
Im ersten Jahr der Gewährleistung liegt die Beweislast bei deinem Vertragspartner (meistens der Händler) - er müsste nachweisen, dass es NICHT am Clip lag und alles in Ordnung ist. Das kann er meistens nicht, darum ist man da bei sowas eigentlich recht safe. Im zweiten Jahr wird es schwieriger, weil dann die Beweislast bei Dir liegt. Du musst nachweisen (oder glaubhaft machen können), dass es nur am Clip liegen kann und an nichts anderem. Das wird knifflig. Aber wenn Du gerade mal im vierten Monat bist, sollte die Gewährleistung problemlos greifen.