Auch wenn es jetzt ne Weile her ist, möchte ich jedem, der unverschuldet einen Unfall hat, dringend raten, immer einen RA einzuschalten.
Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, versuchen gegnerische Versicherungen immer, die Leistungen klein zu halten. Genau dafür unterhalten die eigene Rechtsabteilungen mit darauf spezialisierten RA. Dann werden oft Posten gestrichen, die einem aber zustehen. Zudem weiß man ohne RA oft gar nicht, was einem alles zusteht.
So gibt es oft Streit darüber, ob die Überführung des Autos in eine Lackiererei und zurück von der Versicherung getragen wird. Wenn eben die Werkstatt selber nicht lackiert. Es steht einem zu, aber wird oft gestrichen.
Das ist ein Posten im dreistelligen Bereich.
Schaltet man direkt nach dem Unfall einen RA ein, und die Schadenssumme beläuft sich auf 5.000 Euro, so berechnet sich das Honorar nach Tabelle nach dieser Schadenshöhe.
Ruft man den RA erst dazu, wenn ein Posten von ein paar Hundert Euro strittig ist, beläuft sich dessen Honorar nur nach Tabelle nach diesem Streitwert. Der Aufwand, die Rechtslage zu prüfen und vor Gericht zu gehen, ist aber so gut wie der Gleiche.
Man wird in diesem Stadium des Streits Probleme haben, noch einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu finden, der das übernehmen will.
Und so gibt es eine Reihe von Streitpunkten.
Nur mal so als kleiner Tip für die Zukunft.