Beiträge von Jupp65

    Sehr interessantes Problem und schöne Lösungen dafür. Top.


    Weniger Top von Seiten des VW-Konzerns, dass dieses Problem augenscheinlich über mehrere Marken und Modelle konstant existiert und nicht werksseitig abgestellt wird. Ein äußerst schwaches Bild.


    Meiner wird mit etwas Glück MJ24 werden, mal schauen, ob das Problem weiter existiert. Ich werde dann die Lösung mit dem schwarzen Insektenschutznetz wählen, da habe ich noch genug von im Haus.


    Ein paar Seiten vorher wurd geäußert, der Luftstrom bliebe der gleiche, nur die Strömungsgeschwindigkeit würde in den Auslässen erhöht.

    Das ist ein Irrtum. Der Luftstrom ist keine Konstante, sondern in sehr großem Maße abhängig vom gesamten Strömungswiderstand im Luftkanal inklusive dessen Auslasses. Durch die diversen Aufsätze wird der Auslassquerschnitt drastisch verkleinert, was natürlich starke Auswirkungen auf den Luftdurchsatz hat.

    Mag sein, dass der resultierende Volumenstrom als ausreichend oder gar gut empfunden wird, er ist in jedem Fall kleiner als ohne Aufsatz.

    Daher werde ich das Fliegengitter nehmen, das hat in jedem Fall einen geringeren Widerstand als die festen Aufsätze.

    Das ist das Kleingedruckte der AGB.

    Was interessant ist, ist das, was in der Bestellung und ggf. der Bestellbestätigung zu einem Liefertermin steht. Erst wenn der verstrichen ist, kann man über eine kostenlose Stornierung nachdenken, wenn man es richtig macht.

    Dazu gibt es bereits eigene Fäden hier im Forum. Einfach einlesen.

    Ein Fahrzeug wird unter Anderem nach Gebrauchstauglichkeit und intelligenter Raumausnutzung beurteilt. Und wenn da ein Bereich unter der Fronthaube frei ist, der nicht genutzt wird, obwohl andere Hersteller zeigen, dass man das bequem und intelligent tun kann, so ist das für mich schon ein Grund, ein Fahrzeug kritisch zu sehen.

    Wäre doch schön gewesen, wenn etwa im Transportpaket ein Frunk dabei gewesen wäre. Oder eben separat zu bestellen.

    Dieses Geschäft Drittanbietern zu überlassen ist schon ein bisschen fahrlässig.

    Die einzige rechtssichere Antwort: das kommt darauf an.


    Ohne weitere Detailles kann das niemand beantworten, und Rechtshilfe im Einzelfall ist nicht-Rechtsanwälten verboten.


    Aber einen hypothetischen Fall könnte man diskutieren.... ;)