Da steht einfach nur drin, dass gewerbliche Besteller den Herstelleranteil nicht schon bei Bestellung abgezogen bekommen, sondern erst, wenn das Fahrzeug tatsächlich noch rechtzeitig zugelassen wird vor Stichtag.
Eine reine Änderung des Prozederes, damit es später keinen Streit gibt, wenn der Stichtag verpasst wird und der Preis auf der Rechnung höher ausfällt als bei der Bestellung. Das wird damit vermieden.