Beiträge von Langstreckenfahrer

    Jetzt platzt mir der Kragen. Wegen 26 Cent eine Klage erheben ist ökonomisch völlig unsinnig, da alleine das Porto für die Einreichung der Klageschrift mehr als dreimal so hoch ist. Von den Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten möchte ich gar nicht reden. Aber, warum bin ich stinksauer und mir platzt der Kragen? Der selbsternannte Anwalt der E-Autofahrer schädigt mich und alle anderen Steuerzahler massiv. Die Kosten für das Rechtsverfahren und vor allem die Zeit, die hier bei Gericht (die sind eh schon Land unter) verschwendet wird sind enorm. Und das alles nicht nur wegen 26 Cent, sondern weil der Experte der E-Mobilität einfach selbst einen Fehler gemacht hat, nämlich dass er anstatt mit seinem Tarif und seinem Abo zu laden, wider besseren Wissens den QR-Code benutzt hat.


    Und jetzt mal ganz im Ernst, jedes Zeitungsabo ist seit Jahrzehnten günstiger, als wenn ich mir die Zeitung jeden Morgen am Kiosk kaufe. Das Abomodell ist keine Neuerfindung der E-Mobility-Provider oder der CPO, wie er das ausdrückt. Hier verschwimmt auch wieder, wen er meint. In diesem Fall ist der CPO wohl auch der EMP, was aber nicht immer so sein muss. Dann ist er auch noch so dumm, dass er das falsche Unternehmen verklagt. Da kann ich nur den Kopf schütteln.


    Wenn ich ein Abo mit monatlicher Grundgebühr abschließe, dann erwarte ich im Gegenzug einen monetären Vorteil (oder eine Vergünstigung in irgendeiner anderen Form). Wenn also jemand per Ad-hoc Laden weniger oder gleich viel zahlt, dann könnte ich klagen, dass ich mit der Grundgebühr benachteiligt werde ohne in irgendeiner Form einen Vorteil durch die Tarifbindung zu haben. Aber doch nicht umgekehrt. Der Michael ist komplett auf dem Irrweg.


    Was erlauben Strunz, äh BEN. Hat gespielt wie Flasche leer. Ich habe fertig

    Eventuell hat sich darüber aber auch jemand Gedanken gemacht und es steht jetzt wieder mit Absicht drin.

    Worüber??? Über Benzin, Diesel und Hybrid im Enyaq MJ 26 zu schreiben


    Da im Zweifel nur das Gedruckte zählt, gilt ab jetzt wohl wieder (zumindest für die erste Inspektion) eine km-Begrenzung.

    Ich denke, im Zweifel wird die Anzeige im Enyaq zählen.

    Ich habe jetzt im Netz eine Tabelle gefunden, wo die Angabe steht, nach der goofy1966 gefragt hat. Meine begründete Vermutung, da hat jemand die Tabelle, die aus der Verbrennerzeit stammt genommen und den Enyaq reingepresst. Bei der Wartung hat man vergessen, den Passus anzupassen. Begründung: Obwohl die Tabelle nur BEV beinhaltet stehen ganz am Ende viele Hinweise zu Diesel, Benzin und Hybrid, aber kein Wort über BEV.

    Ich kenne das nur so:


    Variabler Serviceintervall nach Serviceintervall-Anzeige, erste nach 2 Jahren oder 30.000 km, je nachdem was zuerst eintritt. Heißt, spätestens nach 2 Jahren ist der erste Service fällig. Alleine schon wegen der Bremsflüssigkeit, die alle 2 Jahren gewechselt wird, oder zumindest auf ihren Wassergehalt getestet wird.

    Also mit meinem alten 80er bin ich nach 2 Jahren und deutlich über 60.000 km zur ersten Inspektion gerufen worden. Da gab es keine 30.000 km Begrenzung. Die ist noch aus der Verbrennerzeit. Bei meinem neuen 85er steht nach 9 Monaten und knapp 24.000 km folgender Hinweis im Auto: Inspektion in 450 Tagen.


    Die Frage von goofy1966 habe ich so verstanden, dass bei den neuen Enyaqs womöglich wieder eine Kilometerbegrenzung eingeführt wurde. Zumindest bei meinem Enyaq 85 mit EZ 07/2025 gibt es hierfür keine Anzeichen.

    Indirekt die 100 km/h in Deutschland, wenn die Vorgaben erfüllt sind.

    Wenn man die 130 km/h mit dem COC-Papier nachweisen kann, ggf. auch im europäischen Ausland

    Ich habe kein CoC-Papier. Ich habe ein Sonderfahrzeug mit Einzelgenehmigung. Und dort gibt es im Einzelgenehmigungsbogen im Feld Höchstgeschwindigkeit keinen Eintrag. Das könnte ich ja dann vorweisen. Jetzt habe ich noch ein wenig gekramt und in dem 11seitigen TÜV-Gutachten finde ich dann doch im Kleingedruckten versteckt eine Höchstgeschwindigkeitsangabe von 100 km/h. Aber eigentlich alles theoretisch, da ich sowieso nicht schneller als 100 km/h mit dem Anhänger fahre. Aber Du könntest bei Änderung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung dann tatsächlich die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h in Frankreich ausnutzen. Aber noch spannender sind Länder wie Italien, wo auch auf der Autobahn mit dem Anhänger nur 80 km/h erlaubt sind. Auf der Autobahn um Mailand haben mich die Brummis rechts und links überholt, bis ich mich dann mal der heimischen Fahrweise angepasst habe.