Beiträge von Langstreckenfahrer

    Noch eine Ergänzung (Klugscheißmodus an):


    Kilowatt (kW) beschreibt die Leistung und

    Kilowattstunden (kWh) beschreibt die Arbeit.


    Wie wir alle wissen ist Leistung = Arbeit durch Zeit. Wenn wir nach Arbeit umstellen, dann ist die Formel Arbeit = Leistung x Zeit, daher heißt es kWh und eben nicht kW/h.


    Noch unbeliebter mache ich mich jetzt aber besser nicht. Damit Klugscheißmodus aus.

    Nachdem das mit zwei korrekten Antworten m.E. abschließend geklärt ist, der kurze Hinweis auf die richtigen Größenbezeichnungen.


    Leistung

    kW (gilt für die Ladeleistung wie auch die Entnahmeleistung); früher sprachen wir von PS


    Energiemenge

    kWh (Das, was im Akku ist, egal ob z.B. die Enyaq-Batterie oder der Hausspeicher); früher der Tankinhalt in L


    Bildlich kann man sich das gut mit einer Badewanne (unser Akku) und dem Wasserhahn (Ladekabel) vorstellen:


    IMG_1155.jpeg


    Auch gut wird das hier beschrieben:

    Kilowatt und Kilowattstunde: Was ist der Unterschied?
    Newsletter 'Energiewende direkt' des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de

    Sind keine E Räder und wiegen jeweils ca 15 KG daher geht das bei max 75 KG

    Das ist immer noch grenzwertig, wenn nicht sogar drüber. 4 x 15 = 60 kg. Dann dürfte der Radträger max. 15 kg wiegen und die Räder inkl. evtl.. Anbauteile auch max. 15 kg. Die meisten Radträger liegen eher zwischen 20 und 25 kg Eigengewicht. Und dann darfst Du den Hebel nicht vergessen. Die Stützlast verringert sich mit zunehmendem Abstand zum Kugelkopf. Steht aber alles auf dem Fahrradträger.

    Es zeigt sich wieder, dass gerade bei Urlaubsreise kaum Zeit mit echtem Warten aufs Laden drauf geht - weil man dort lädt, wo man eh was vorhat (Essen, Einkaufen, Sightseeing o.ä.) ... die gleiche Erfahrung haben wir mit 3500km (Schottland) auch gemacht.

    Ich war die Tage auf einer Party, wo zufälligerweise fast ein Drittel der Gäste E-Auto fahren. Wie es kommen musste, hatten sich die dann auch irgendwann gefunden und die einhellige Meinung war, nie wieder Verbrenner und wir sind noch nie so entspannt gereist.


    Joe Danke für Deinen ausführlichen Bericht.

    Ja, und zwar gleich mehrere

    1. Der Zustandsbericht ist nicht wirklich gut

    2. Der Vorbesitzer hat den Wagen scheinbar wenig gepflegt und es sogar noch nicht einmal für nötig befunden, den Wagen vor dem Vorführen bei der Dekra zu säubern. Wirkt auf mich nicht vertrauenswürdig

    3. Falls die 88% der SoH sind, dann ist das eher weniger gut

    4. Falls von Privat ist der Preis zu hoch, falls vom Händler mit Gebrauchtwagengarantie ist der Preis OK.

    Eventuell bin ich aber auch zu kritisch

    Unbestritten. Grundsätzlich haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes korrekt und nach den Worten des Gesetzes gehandelt. Dennoch hätten sie auch einfach keinen Strafzettel ausstellen können. Die Macht dazu hätten sie gehabt.


    Was mir nicht in den Kopf geht, ist wie vehement hier E-Autofahrer das erbärmliche Verhalten des Ordnungsamtes verteidigen, gegen ihre eigenen Interessen. Ist das Tesla-Bashing 😉.


    Ich bin hier jetzt raus.

    Ich finde es recht interessant, das wir hier über ein Thema diskutieren, was ganz klar schriftlich geregelt ist.

    Das Verkehrszeichen mit dem Zusatz ist ganz klar definiert und wenn das so ist, dann soll man wo anders laden, wenn man(n) oder Frau kein E-Kennzeichen für Ihr KFZ bestellt hat bei der Anmeldung des gleichen.

    Dann muss man mit den Konsequenzen leben.

    Weil es so wie es ist, schlecht geregelt ist und im konkreten Fall der oder die Mitarbeiterin der Parkraumüberwachung nur stur nach Vorschrift vorgegangen ist. Ein Richter würde sich zunächst Gedanken machen, was der Sinn des Gesetzgebers war.


    Wieso muss ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes wissen, was ein Tesla ist?

    Weil ein Mitarbeiter, der den ruhenden Verkehr überwacht, auch vom Verkehr und den dort verkehrenden Autos Ahnung haben sollte. So erwarte ich das auch von einem Bankangestellten, einem Bahnmitarbriter, einem Arzt, Handwerker, etc.

    Nur mal am Rande, der Gesetzgeber verlangt sogar von Bankmitarbeitern, dass sie sich über die vom AG gestellten Informationen in Fachzeitungen bzw. Zeitungen mit Finanzteil (Handelsblatt, FAZ, Süddeutsche, etc.) informieren.