Auszug aus equota.de:
Das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, wurde am 20.5. im
Bundestag verabschiedet.
Es regelt den
Quotenhandel und die Erfüllung der Quotenverpflichtigung.
Bis Ende 2021 ist
der jeweilige Stromlieferant im Besitz dieser THG-Quote.
Ab dem 1.1.2022 sind
nach dem aktuellen Entwurf der Treibhausgasminderungs-Quote alle
Betreiber von Ladepunkten,
auch die private Ladestation, Eigentümer
der THG-Quote und damit berechtigt ihr CO2-Zertifikat zu verkaufen..
Das heißt, das
Zertifikat welches augenblicklich mein Öko-Stromlieferant veräußert,
geht an den E-Mobilisten über.
Mal so auf die
Schnelle, laienhaft ausgedrückt.