Nimmt er dann auch die schnellste oder eine der beiden anderen?
Beiträge von Langstreckenfahrer
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Kanns, aber musst du nicht vorlegen, Häkchen Ökostrom reicht auf dem Antrag.
Peinlich nur wer beim Lügen erwischt wird.

Das wäre dann allerdings nicht peinlich, sondern Subventionsbetrug. Viel Spaß!
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Es gibt Neuigkeiten.
In einem Beitrag der Breaking-Elektro-News wird ab Minute 9:14 berichtet, dass vom Elektroauto-Besitzer nicht verkaufte Quoten
durch den Bund versteigert werden und die Gelder in den Bundeshaushalt fließen!!! Das heißt, wenn man es nicht selber verkauft
bekommen die Öl-Konzern dennoch ihre Ablassbriefe und das Geld der Bund.

Wenn dies so ist, werde ich meinen Anteil wohl lieber selber kassieren und sinnvoll investieren...
Das würde die Situation verändern. Dann muss ich mich doch wohl tiefer in die Materie einarbeiten und wenn dem so ist wie dargestellt (also nicht mit den Ablassbriefen für die Öl-Konzerne) tendiere ich dazu, "meine" THG-Quote" über einen der Dienstleister zu verkaufen und das eingenommene Geld aus meiner Sicht sinnvoll zu spenden.
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Ein zweites BEV für z.B. meine Ehefrau wäre ja auch noch etwas Wünschenswertes neben dem ENYAQ. Und wenn dies hier tatsächlich nach Deutschland kommen sollte:
Geometry EX3: Neues Elektro-SUV kostet unter 8.000 Euro (t-online.de)
...kriege ich mit BaFa-Förderung und Händlerprämie das Auto gratis und sogar noch 1.100 EUR dazu! Wenn das nichts ist?!

Den würde ich sofort kaufen. Selbst ohne Förderung ist das mal ein attraktives Angebot und hässlich sind die Bilder auch nicht.
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Ah, dann gibt’s beim Karoq jetzt auch schon OTA Updates ?
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Dann ist meiner wohl einer der letzten Quarz-Grauen, die produziert werden. KW 48 wurde mir als Produktionswoche genannt.
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… und woher soll die KfW wissen, dass dies so erfolgte? Ich hab’s auf der Rechnung vom Elektriker vermerken lassen. Aber feel free es nicht zu tun.
Mich kostete dies eine Bitte an den Elektriker.
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Lies Dir mal das Merkblatt der KfW und den FAQ auf deren Homepage durch. Irgendwo dort habe ich es gelesen.
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Auf der Rechnung des Elektrikers muss u.a. stehen, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgte. Sofern die Box mehr als 11 kW kann, muss die Drosselung vom Elektriker bestätigt werden.