Beiträge von Langstreckenfahrer

    Und selbst dann würde doch nur der Teil versteuert werden, der über dem Grenzbetrag liegt. Bedeutet am Ende einen riesen Aufwand für 5 Euro Steuern.


    Erinnert irgendwie an die Lösung bei PV Anlagen....soll heißen nicht zu ende gedacht. Ich hoffe die neue Regierung steuert hier einmal nach.

    Kommt darauf an, ob es ein Freibetrag oder eine Freigrenze ist. Bei Freigrenze ist alles steuerpflichtig, sobald die Freigrenze überschritten wird.

    Ich denke, dass es mittlerweile hier unbestritten ist, dass der Enyaq an der WB auch den Akku vorheizt.


    Schmunzeln musste ich an dem Punkt mit den Reifen. Hier wird dann von „fuel consumption“ gesprochen, nachdem zuvor entweder nur von consumption, energy c. oder power c. gesprochen wurde. Es wird noch lange dauern, bis wir das aus den Köpfen rausbekommen.


    Weihnachten war auch wieder anstrengend mit den vielen Vorurteilen über E-Autos und der niedrigen Reichweite, insbesondere im Winter.

    Ich versteh nicht, warum Ihr den Umweg über den Hotspot des Enyaq macht. Das ist doch so, wie wenn ich von Hamburg nach München über Rom fahre. Das ist doch unnötig, wenn ich die Datentarife meines Mobiltelefons nutze. Ich male mal die Strecken auf:


    Variante A
    Mobilfunkmast - - - ? - - - ? 2


    Variante B

    Mobilfunkmast - - - ?- - - ? - - - ? 2


    Das rote Ding kann ich doch rauskürzen ?

    Schwimmbad Vielen Dank.


    Ich habe mal ein bisschen gerechnet mit den Daten von Schwimmbad:


    Verbrauch Hinweg: 19,33 kWh / 100 km

    Verbrauch Rückweg: 22,01 kWh / 100 km


    Fazit:

    Zunächst mal beides ein sehr geringer Winterverbrauch. Im Detail:

    2,68 kWh / 100 km Mehrverbrauch. Aber wie können wir das bewerten?


    Watson, ich kombiniere:
    Schwimmbad war zum weihnachtlichen Mittagessen bei Mutter, Schwiegermutter, Oma. Treffpunkt war 12 Uhr und bei dem Streckenprofil lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 80 km/h. Die Abfahrtszeit betrug also 10:45 Uhr.
    Etwa zwischen 21 und 22 Uhr hat Schwimmbad seinen Bericht im Forum gepostet. Ich gehe also davon aus, dass es bei der Verwandtschaft noch eine Käseplatte zum Abendessen gab und die Rückfahrt im Dunkeln zwischen ca. 19 und 20 Uhr erfolgte.
    Morgens war es etwas kälter als abends, was aber durch die Vorklimatisierung mehr als ausgeglichen wurde. Morgens wurde - evtl. Nebel mal ausgeblendet - kein Fahricht benötigt, abends schon. Es gibt aber noch weitere Tatverdächtige: Wie waren die Wetterbedingungen genau? Hat es auf der Hin- oder Rückfahrt geregnet oder geschneit? Wie war das Höhenprofil der Strecke? Ging es morgens evtl. tendenziell bergab? Watson, besorgen sie mir die genauen Daten!


    Auf jeden Fall ist der Fahrer des Enyaq iV50 ein ganz harter Hund. Er hat sich mit frostigen 17 Grad Innenraumtemperatur begnügt und nichts von Sitzheizung erwähnt. Angesichts der angegebenen Temperaturen ist er aus Norddeutschland.

    Zur Steuerfrage. Hier wurde ein guter Punkt angesprochen, den wir noch nicht ernsthaft beleuchtet haben.


    Nach meinem Verständnis (ich bin kein Steuerexperte) könnten diese Einkünfte unter § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) fallen und wären dementsprechend zu behandeln.


    Frage an die Steuerexperten: Ist die THG-Quote ein anderes Wirtschaftsgut gem. 23 (1) Absatz 2 ???


    Anschaffungspreis: 0 Euro

    Veräußerungspreis: xxx Euro

    DIFFERENZ GLEICH GEWINN (Ggf. minus Werbungskosten)


    Anschaffungszeitpunkt: TT.MM.JJJJ

    Veräußerungszeitpunkt: TT.MM.JJJJ


    Hier wäre spannend, wann ich Eigentümer der Zertifikate werde. Je nachdem (ggf. Erstzulassung), könnte die Jahresfrist nur im ersten Jahr greifen und danach wäre es ggf. steuerfrei, weil die Bindungsfrist abgelaufen ist.

    Elektrovorteil.de ist nach meiner Recherche bisher der Anbieter, der die geringste Provision (15%) nimmt. Damit bleiben 85% für uns.

    Hinsichtlich vertrauenswürdig und Insolvenzrisiko: Dieses halte ich bei den Anbietern, die einen variablen Preis zahlen, also in Abhängigkeit von dem erlösten Börsenpreis für die THG-Quote ihre Provision in Abzug bringen als sehr niedrig. Diese Anbieter gehen kein Risiko ein und die Provision dürfte die Kosten bei weitem decken.


    Die Anbieter mit Fixpreis bzw. einem „garantierten“ Mindestpreis gehen das Risiko ein, dass sie theoretisch mehr zahlen müssten als sie an der Börse erlösen. In diesem Fall sind die dann wohl insolvent und können den Fixpreis nicht zahlen.


    Kurzes Fazit:

    - Bei Anbietern mit Fixpreis liegt das Marktpreisrisiko beim Anbieter und das Kontrahentenrisiko (Insolvenz) bei uns

    - Bei Anbietern mit variablem Preis liegt das Marktpreisrisiko bei uns und das Kontrahentenrisiko ist sehr gering

    - Bei Anbietern, die beide Modelle haben, schützt uns auch ein variabler Preis nicht vor dem Insolvenzrisiko des Anbieters

    Ich fühle mich mittlerweile privilegiert ;)

    Gerüchteweise arbeitet Škoda an einer neuen Software für die App. Geheime Quellen, die ich natürlich nicht nennen darf, haben mir den Changelog zugespielt. Folgende beiden Sätze werden in der GUI gestrichen: „Wir arbeiten an einer Lösung. Wenden Sie sich an die Infoline, falls das Problem weiterbesteht“ und ersetzt durch: „Fragen Sie einfach Oberleinsiedler“.